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Europäische Investitionsbank zur Förderung von Verteidigungsprojekten

In einem Brief von Nadia Calvino, Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB), schlägt diese vor, die Regeln der EIB zur Finanzierung von Verteidigungsprojekten zu erleichtern. Danach beabsichtigt die EIB bei der Sitzung des Verwaltungsrats in diesem Monat eine Anpassung der Förderkriterien vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass ausgeschlossene Aktivitäten, die nicht unter die Finanzierungsziele der EIB fallen, genauer definiert und in ihrem Umfang so begrenzt wie möglich sind. Dazu zählen beispielsweise Immobilienprojekte für allgemeine Zwecke, Finanz- und Versicherungsaktivitäten und Finanztransaktionen, die nicht mit zusätzlichen Investitionen verbunden sind. Auch Projekte, die gegen persönliche Rechte oder Menschenrechte verstoßen oder aber Aktivitäten, die nach nationalem Recht oder internationalen Abkommen verboten sind, sind nicht förderfähig.
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Angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage übten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zunehmend Druck auf die Bank aus, die Finanzierung von Verteidigungsprojekten zu erhöhen. Letztes Jahr hatte die EIB bereits ihre Regeln für sogenannte Dual-Use-Projekte, die sowohl zivile als auch militärische Anwendungen haben, aktualisiert.

Zu den geplanten Änderungen an der Darlehenspolitik der EIB gehören die Aufhebung der derzeitigen Obergrenze von acht Mrd. Euro und die Erlaubnis, den Kauf von Gütern zu finanzieren, die keinen doppelten Verwendungszweck haben (z.B. Militärfahrzeuge, Hubschrauber oder Radargeräte). Der Kauf von Munition wird aber weiterhin ausgeschlossen sein. 

Im Falle der Annahme umfasst die Liste der möglichen Investitionen u.a.: Grenzschutz, militärische Mobilität, kritische Infrastrukturen, Minenräumung und Kontaminationsbekämpfung, Cybersicherheit, militärische Ausrüstung und Einrichtungen, Drohnen, Schutz von Biogefahren, kritische Rohstoffe und Forschung. 

Die Änderungen werden sich nicht auf das Triple-A-Rating der Bank auswirken. (YA)

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