Als Grundlage für ihre Bewertung berücksichtigt die KOM, inwieweit die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus, Diskriminierung und Hetze sowie Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft zwecks besserer Integration ergriffen haben. Bei dieser Bewertung kommt die KOM zum Ergebnis, dass die nationalen Pläne zur Integration von Roma in den Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen.
Zur Bewältigung der festgestellten Abweichungen fordert die KOM insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma ein. Dies sei in der Vergangenheit zwar bereits bei der Erarbeitung der nationalen Pläne geschehen, für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens sei dies abermals notwendig. Ebenfalls sei erkennbar, dass die nationalen Zielmarken, die im Einklang mit den europäischen Zielen in diesem Bereich stehen sollen, in den Mitgliedstaaten einen unterschiedlichen Raum einnehmen und verschieden gewichtet sind. So ist für die EU ausschlaggebend, Unterschiede im Bereich der Bildung abzubauen und einer erhöhten Armut entgegenzuwirken, mehr Partizipation und Zusammenarbeit im Bereich der Zivilgesellschaft und der Politik zu gewährleisten sowie bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Gesundheitsversorgung zu erreichen. Auch verfolgen eine Vielzahl an mitgliedstaatlichen Maßnahmen einen allgemeinen Ansatz zum Abbau von Ungleichbehandlungen. Dieser allgemeine Ansatz führt teilweise dazu, dass nicht deutlich wird, wie die Roma von den ergriffenen Maßnahmen profitieren werden.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Eine Auswertung der Einzelmaßnahmen durch die KOM finden Sie dort. (AR)