| Europäische Kommission - DARP

Europäische Kommission billigt geänderten Aufbau- und Resilienzplan von Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2024 den von Deutschland überarbeiteten DARP (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan) samt einem Kapitel für REPowerEU positiv bewertet. Der DARP deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix durch Beschleunigung von Planungsverfahren, die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die Unterstützung energie-effizienter Renovierungen von Wohngebäuden.
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Durch die Billigung kann Deutschland Finanzhilfen in Höhe von knapp 30,3 Mrd. Euro abrufen, die aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) stammen. Bislang hat Deutschland aus der ARF rund 6,22 Mrd. Euro erhalten: 2,25 Mrd. Euro als Vorfinanzierung und 3,97 Mrd. Euro aus der ersten Auszahlung.

Der überarbeitete Plan umfasst acht Änderungen bestehender Maßnahmen, die aufgrund tatsächlicher Umstände notwendig waren, zum Beispiel Unterbrechungen in der Lieferkette aufgrund des russischen Angriffskrieges. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt im Bereich des ökologischen Wandels. 49,5 Prozent (vormals 47 Prozent) der verfügbaren Mittel sollen zur Erreichung der dort niedergelegten Klimaziele eingesetzt werden. Die Investitionsmaßnahmen fördern die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben. Dort sollen digitale Plattformen zur Straffung von Verwaltungsverfahren genutzt werden. Auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird gefördert. Darüber hinaus soll der Ausbau von Onshore- und Offshore-Windenergie-Anlagen beschleunigt werden.

Weitere wesentliche Bestandteile des Plans liegen im Bereich der Digitalisierung Deutschlands. 47,5 Prozent der Mittel sind für digitale Maßnahmen vorgesehen, wie zum Beispiel den Ausbau und die Förderung der digitalen Verwaltung und Bildung oder der digitale Wandel von Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern.

Der Rat der Europäischen Union hat nun vier Wochen Zeit, die Bewertung der Kommission zu billigen. Auszahlungen werden erst an Deutschland geleistet, wenn es die im DARP festgelegten Etappenziele und Zielwerte erfüllt hat. Weitere Informationen zur europäischen ARF finden Sie hier. (YA)

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