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Europäische Kommission geht Entbürokratisierung an

Die Europäische Kommission (KOM) hat ihre sogenannten „Omnibus-Pakete“ zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Der Mittelstand soll formal von Nachhaltigkeitsberichtspflichten befreit und die Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten insgesamt reduziert werden.
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Formal werden durch die Omnibus-Pakete unter anderem Änderungen der bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), zu den Sorgfaltspflichten (CSDDD) und zu der Taxonomie vorgeschlagen.

Inhaltlich schlägt die KOM eine deutliche Verschlankung der CSRD durch die Einführung einer neuen Größenklasse vor. Angelehnt an die Zielgruppe der CSDDD soll nun der Lagebericht nur von haftungsbeschränkten Unternehmen um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden müssen, die im Jahresdurchschnitt über 1.000 Beschäftigte und die für große Kapitalgesellschaften geltenden 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme überschreiten.

Bei der CSDDD plant die KOM die Vereinfachung der Anforderungen, etwa durch die Verringerung der Häufigkeit von regelmäßigen Bewertungen und der Überwachung der Sorgfaltspflichten bei den Zulieferern. Diese soll nicht mehr jährlich, sondern alle fünf Jahre überprüft werden müssen.

Bezüglich der EU-Taxonomie, die weiterhin verpflichtender Berichtsteil des Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD bleibt, wird vorgeschlagen, dass diese nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse verpflichtend sein soll. (MF)

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