| Wettbewerbsrecht

Europäische Kommission genehmigt Erwerb von ITA Airways durch Lufthansa

Die Europäische Kommission (KOM) hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways durch die Deutsche Lufthansa AG und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Diese Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Lufthansa und das MEF die angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.
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Die KOM führte eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung durch und äußerte Bedenken hinsichtlich des Angebots auf bestimmten Kurz- und Langstreckenflügen sowie der Start- und Landeslots am Flughafen Mailand-Linate. Lufthansa und das MEF haben daraufhin Verpflichtungszusagen gemacht, um den Wettbewerb zu gewährleisten. Diese umfassen unter anderem die Bereitstellung von Ressourcen für konkurrierende Fluggesellschaften auf Kurzstrecken, Vereinbarungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf Langstrecken und die Übertragung von Start- und Landeslots am Flughafen Mailand-Linate. Die Übernahme darf erst nach Genehmigung der beteiligten Gesellschaften durch die KOM vollzogen werden, wobei die Umsetzung der Verpflichtungen durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht wird.

Die Lufthansa hatte Ende Mai 2023 mit der italienischen Regierung den Kauf von zunächst 41 Prozent an ITA für 325 Mio. Euro vereinbart. Des Weiteren wurden Optionen für eine vollständige Übernahme zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. (EG/UV)

Sie finden die ausführliche Pressemitteilung unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3604

 

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