Unter dem Schlagwort „nachhaltiger Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit“ sieht das Arbeitsprogramm unter anderem die Einführung eines freiwilligen, EU-weiten Rechtsrahmens vor (sog. „28. Regime“), um Unternehmen durch die Reduzierung regulatorischer Fragmentierung zu unterstützen. Ergänzend plant die KOM einen neuen europäischen Innovationsplan („European Innovation Act“), der Forschung, Start-ups und industrielle Partnerschaften enger verzahnen soll. Ziel ist es, die Dynamik im Binnenmarkt zu steigern, Europas Innovationskraft in globalen Schlüsselbereichen zu stärken und Abwanderung von Know-how zu verhindern. Mit der Einrichtung eines „Critical Raw Materials Centre“ will die KOM ferner ihre Strategie fortsetzen, die Europäische Union durch heimische Produktion mit kritischen Rohstoffen zu versorgen.
Auch der Bereich Verteidigung und Sicherheit bleibt ein Schwerpunkt: Die europäische Verteidigungsindustrie soll weiter gestärkt und das Vergaberecht in diesem Bereich stark vereinfacht werden. Darüber hinaus geplant sind eine europäische Drohnenabwehrinitiative, der bessere Schutz der Außengrenzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und hybrider Bedrohungen. Parallel dazu soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen – etwa in Energie, Telekommunikation und Transport – verbessert werden.
Im sozialen und arbeitsmarktpolitischen Bereich liegt der Fokus auf Qualität, Teilhabe und Chancengleichheit. Vorgesehen sind ein Qualitätsarbeitsgesetz („Quality Jobs Act“), das faire und sichere Arbeitsbedingungen fördern soll, sowie ein Mobilitätspaket, mit dem grenzüberschreitende Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten erleichtert werden können. Darüber hinaus plant die KOM neue Maßnahmen gegen Armut und Wohnungsknappheit, insbesondere in Großstädten. Soziale Resilienz und wirtschaftliche Unabhängigkeit sollen dabei als zwei Seiten derselben Medaille verstanden werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Schutz von Umwelt und Lebensqualität. Die KOM kündigt eine umfassende Tierhaltungsstrategie und die Überarbeitung der Regeln zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelkette an. Zudem wird die europäische Meeresgesetzgebung aktualisiert („Ocean Act“), um den nachhaltigen Umgang mit maritimen Ressourcen sicherzustellen. Parallel dazu sollen Klimaanpassungspläne weiterentwickelt werden, um Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des europäischen Green Deal zu unterstützen. Der ökologische Wandel bleibt somit ein Grundpfeiler des Programms, eingebettet in die Idee einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft.
Auch die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht im Fokus des neuen Arbeitsprogramms. Geplant sind neue Maßnahmen gegen Desinformation, Extremismus und Einflussnahme auf demokratische Institutionen. Des Weiteren will die KOM den Verbraucherschutz ausweiten, ebenso die Strategien für Gleichstellung, Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Auf internationaler Ebene setzt das Arbeitsprogramm auf eine aktive europäische Außenpolitik. Die Unterstützung für die Ukraine bleibt fester Bestandteil, gleichfalls der Ausbau von Partnerschaften in Afrika, dem Nahen Osten und dem Mittelmeerraum. Die KOM plant außerdem eine Reform der europäischen humanitären Hilfe, um Krisenreaktionen künftig schneller und koordinierter zu gestalten. (HP)
