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Europäische Kommission legt Digital Networks Act vor

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 21. Januar 2026 den Vorschlag für eine Verordnung über digitale Netze („Digital Networks Act“, DNA) vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, den europäischen Rechtsrahmen für Konnektivitätsnetze zu modernisieren, zu vereinfachen und stärker zu harmonisieren. Damit sollen bessere Voraussetzungen für Investitionen in leistungsfähige Glasfaser- und Mobilfunknetze geschaffen und der Konnektivitätsbinnenmarkt gestärkt werden.
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Der Verordnungsvorschlag setzt auf eine stärkere Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für Netzbetreiber in der EU. Vorgesehen ist unter anderem, dass Anbieter ihre Dienste EU-weit auf Basis einer einzigen Registrierung in einem Mitgliedstaat erbringen können. Zudem soll ein EU-weiter Genehmigungsrahmen für Satellitenkommunikationsdienste eingeführt werden. Im Bereich der Frequenzpolitik zielt der Vorschlag auf mehr Vorhersehbarkeit durch längere Laufzeiten nationaler Frequenzlizenzen, standardmäßige Verlängerungsoptionen sowie eine intensivere gemeinsame Nutzung verfügbarer Funkfrequenzen ab.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Übergang zu fortgeschrittenen Konnektivitätsnetzen. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, nationale Übergangspläne für die schrittweise Abschaltung von Kupfernetzen und den Wechsel zu leistungsfähigen Netzinfrastrukturen vorzulegen. Dieser Übergang ist für den Zeitraum zwischen 2030 und 2035 vorgesehen. Die nationalen Pläne sollen bis 2029 vorliegen. Begleitend sind Maßnahmen zum Verbraucherschutz vorgesehen, etwa Informationspflichten und die Sicherstellung der Dienstkontinuität.

Darüber hinaus soll der Digital Networks Act den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und Investitionen erleichtern. Gleichzeitig sieht der Vorschlag Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Resilienz digitaler Netze vor, unter anderem durch einen EU-weiten Krisenvorsorgeplan und zusätzliche Sicherheits- und Resilienzkriterien für Satellitenkommunikationsdienste. Die Grundsätze der Netzneutralität bleiben nach Angaben der KOM gewahrt. Ergänzend sollen Klarstellungen für innovative Dienste die Rechtssicherheit erhöhen.

Statt verpflichtenden Netzgebühren für große Online-Plattformen setzt die KOM auf freiwillige Kooperations- und Schlichtungsmechanismen zwischen Netzbetreibern und Diensteanbietern, die durch Leitlinien der europäischen Regulierungsbehörden – insbesondere des BEREC (Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation) – konkretisiert werden sollen. Zudem bündelt der DNA-Entwurf mehrere bestehende Rechtsakte, darunter den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2018, Regelungen zur Frequenzpolitik sowie Bestimmungen zu Nutzerrechten und offenem Internet, in einer einheitlichen Verordnung. Im Bereich der Frequenzvergabe ist eine stärkere Koordinierungsrolle der KOM vorgesehen, um ein einheitlicheres Vorgehen im Binnenmarkt zu fördern.

Bereits im Februar 2024 hatte die KOM mit dem Weißbuch „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“ verschiedene Entwicklungsszenarien analysiert, um Optionen für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Politik im Bereich digitaler Infrastrukturen zu prüfen.

Erste Reaktionen von Interessenvertretern fallen unterschiedlich aus. Verbraucherorganisationen begrüßen die stärkere Kodifizierung von Verbraucherrechten, äußern zugleich jedoch Sorge vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards durch Vereinheitlichung und Vereinfachung. Branchenverbände aus dem Telekommunikations- und Glasfaserbereich bewerten den Vorschlag überwiegend positiv, insbesondere mit Blick auf den klaren Fahrplan für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen und die verbesserte Planungssicherheit für Investitionen. Vertreter der Internet- und Digitalwirtschaft hingegen kritisieren fehlende Investitionsanreize sowie mögliche zusätzliche regulatorische Pflichten, etwa für Cloud- und Inhalteverteilungsdienste.

Der Vorschlag für den Digital Networks Act wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union beraten. 

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)

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