In ihrem Erweiterungspaket stellt die KOM die Entwicklungen in Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Georgien, Moldau, der Ukraine und der Türkei auf ihrem jeweiligen Weg zum EU-Beitritt dar. Der Erweiterungsprozess ist leistungsorientiert und hängt von den objektiven Fortschritten jedes Partners ab. Nach der Einführung der überarbeiteten Methodik für die Beitrittsverhandlungen im Februar 2020 sind die Verhandlungskapitel nun in sechs thematische Cluster unterteilt: rechtsstaatliche Grundlagen, Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit, grüne Agenda, Ressourcen, Landwirtschaft und Kohäsion sowie Außenbeziehungen.
In den Fortschrittsberichten zur den einzelnen Ländern wird etwa ausgeführt, dass am 15. Oktober 2024 der Grundlagen-Cluster mit Albanien abgeschlossen und im Juni 2024 die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau eröffnet wurden. Bereits im März 2024 hatten die Mitgliedstaaten beschlossen, mit Bosnien und Herzegowina Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Mit Serbien und Montenegro verhandelt die KOM bereits über den Beitritt und hat einige sektorspezifische Verhandlungskapitel abgeschlossen. Von Serbien erwartet die KOM aber, dass es alle Reformen für den EU-Beitritt beschleunigt. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Rechtsstaatlichkeit.
Auch die albanische Regierung müsse nach Auffassung der KOM das Tempo bei den Reformen erhöhen. Das Land habe Nachholbedarf bei der Rechtsstaatlichkeit, der Strafverfolgung, der Korruptionsbekämpfung, den Grundrechten, Eigentumsrechten und der Medienfreiheit. Nordmazedonien wird angehalten, die Reformen in den Bereichen Justizwesen, Korruption und organisierte Kriminalität fortzusetzen. Bosnien und Herzegowina bescheinigt die KOM greifbare Ergebnisse: bei der Migrationssteuerung, der vollständigen Angleichung an die Gemeinsame und Außen- Sicherheitspolitik der EU sowie durch die Verabschiedung von Rechtsvorschriften über die Integrität der Justiz, die Bekämpfung von Geldwäsche und Interessenkonflikten. Die KOM bereitet nach eigenen Angaben den Verhandlungsrahmen für die Beitrittsgespräche mit Bosnien und Herzegowina vor.
Das Kosovo hat im Dezember 2022 die EU-Mitgliedschaft beantragt. Eine Stellungnahme der KOM dazu steht aber noch aus. Einige Fortschritte habe die Regierung in Tirana zwar erzielt, etwa bei der Kriminalitätsbekämpfung, doch seien weitere Anstrengungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit erforderlich. Um erste Kapital in den Verhandlungen mit der Ukraine und mit Moldau eröffnen zu können, muss die KOM im Rahmen des sogenannten Screenings noch den Besitzstand in diesen Ländern prüfen. Sollten die Ukraine und Moldau alle Bedingungen erfüllen, will die KOM möglichst frühzeitig im Jahr 2025 über die spezifischen Themen in den anderen fünf Clustern mit den beiden Beitrittskandidaten verhandeln.
Für Georgien hat sich die EU-Beitrittsperspektive seit der Verleihung des Kandidatenstatus Ende 2023 verschlechtert. Aufgrund des Vorgehens der georgischen Regierung ist der Beitrittsprozess seit dem Frühjahr 2024 de facto gestoppt. Auch die Verhandlungen mit der Türkei sind seit 2018 im Einklang mit dem Beschluss des Rates zum Stillstand gekommen, obwohl die Türkei schon seit 1999 ein offizieller Beitrittskandidat ist. Grund hierfür sind erhebliche Bedenken in den Bereichen Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz. (UV)
Weitere Informationen zum Erweiterungspaket 2024 einschließlich der zehn detaillierten Länderberichte sind der Presseseite der KOM und der Seite der Generaldirektion Erweiterung zu entnehmen.