Aufbauend auf der Mitteilung vom 9. November 2022 der KOM fanden zahlreiche Gespräche und Gedankenaustausche u.a. im Rat der europäischen Finanzministerinnen und -minister zu dieser Reform statt. Auf der Grundlage der nun vorgelegten Legislativvorschläge kann der eigentliche Gesetzgebungsprozess beginnen.
Inhaltlich sehen die Vorschläge der KOM folgendes vor:
- Die KOM vereinbart mit den Mitgliedstaaten einen individuellen Schuldenabbaupfad, der in der Regel auf vier Jahre ausgelegt ist und zusätzlich auch Reform- und Investitionsziele enthalten soll.
- Die Mitgliedstaaten werden nach den Vorschlägen jährliche Fortschrittsberichte anfertigen, um so eine Kontrolle und Überwachung zu gewährleisten
- Die Schuldentragfähigkeit soll im Mittelpunkt der individuellen Pläne stehen, wird jedoch durch einen transparenten EU-Rahmen flankiert, der Regeln für alle Mitgliedstaaten festhält.
- Die Maastricht Kriterien bleiben unangetastet und dienen als Ausgangspunkt für länderspezifische Empfehlungen zur Festlegung der mehrjährigen Ausgabenziele. So soll für jeden Mitgliedstaat mit einem öffentlichen Defizit von über 3 Prozent des BIP oder einem öffentlichen Schuldenstand von über 60 Prozent des BIP die KOM einen länderspezifischen „technischen Kurs“ vorgeben. Mit diesem Kurs wird laut Vorschlägen sichergestellt, dass der Schuldenstand auf einen erkennbar rückläufigen Pfad gebracht wird oder auf einem restriktiven Niveau verharrt, mit dem das Defizit mittelfristig auf unter 3 Prozent des BIP zurückgeführt und gehalten wird. Mitgliedstaaten, deren öffentliches Defizit unter 3 Prozent des BIP und deren öffentlicher Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP liegt, stellt die KOM technische Informationen zur Verfügung. Diese Informationen dienen dazu, das öffentliche Defizit auch mittelfristig unter dem Referenzwert von 3 Prozent des BIP zu halten. Insgesamt muss der Schuldenstand im Verhältnis zum BIP nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit niedriger sein als zu Beginn der Periode. Hierzu werden die Mitgliedstaaten, bei denen das Defizit über 3 Prozent liegt, 0,5 Prozent des BIP pro Jahr abbauen müssen.
- Darüber hinaus schlägt die KOM vor, für in Krise geratene Mitgliedstaaten die Aktivierung einer allgemeinen Ausweichklausel zu ermöglichen, die sodann Abweichungen von dem vereinbarten Plan zulassen wird.
- Verstoßen Mitgliedstaaten gegen die vereinbarten Ziele, sollen finanzielle Sanktionen erfolgen. Das Defizitverfahren der EU bleibt bestehen und soll konsequenter durchgesetzt werden.
Für das Bundesfinanzministerium ist die Ausarbeitung der Schuldenabbaupläne anhand fester und für alle Mitgliedstaaten geltenden Regeln wichtiger Bestandteil der eigenen Position.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier und die Legislativvorschläge dort. (AR)