Insbesondere vor dem Hintergrund stark angestiegener Schuldenquoten in einigen Mitgliedstaaten, aufgrund der Bewältigung der Corona-Pandemie und der Aktivierung der sog. allgemeinen Ausweichklausel durch die Kommission, die ein flexibles Agieren der Mitgliedstaaten ungeachtet der Maastricht-Kriterien vorsieht, befinden sich die Mitgliedstaaten seit längerem in einem Prozess eines nachhaltigen und verträglichen Schuldenabbaus unter Einhaltung der im Pakt festgelegten Regelungen.
Die KOM versucht nunmehr in ihrer Mitteilung einen Mittelweg zwischen einem realistischen Schuldenabbau unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Mitgliedstaates und einer strengen Sanktionierung bei Verstößen gegen die individuell vereinbarten Ziele zu gehen. Inhaltlich sehen die Vorschläge Folgendes vor:
- Die KOM vereinbart mit den Mitgliedstaaten einen individuellen Schuldenabbaupfad, der in der Regel auf vier Jahre ausgelegt ist. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung um drei weitere Jahre erfolgen.
- Dieser Abbaupfad wird auf der Grundlage einer Schuldenbelastbarkeitsanalyse der KOM basieren und durch die Mitgliedstaaten erarbeitet werden. Durch diesen Pfad sollen Mitgliedstaaten mit erheblichen und mittleren Schulden in die Lage versetzt werden, die Schulden nachhaltig zu senken und selbst Einfluss auf den Prozess nehmen können.
- Der Rat der EU wird die vereinbarten Pläne billigen und die KOM im Anschluss die Umsetzung und das Erreichen der Ziele kontinuierlich, auch unter Heranziehung jährlicher Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten, überwachen.
- Verstoßen Mitgliedstaaten gegen die vereinbarten Ziele, sollen finanzielle Sanktionen erfolgen. Die Maastricht-Kriterien bleiben unangetastet. Das Defizitverfahren der EU bleibt bestehen und soll konsequenter durchgesetzt werden.
Auf Grundlage dieser Mitteilung will die KOM alsbald Legislativvorschläge erarbeiten und diese voraussichtlich im Frühjahr 2023 präsentieren. Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Die Mitteilung über die Reformvorschläge dort. (AR)