Die KOM sieht die Notwendigkeit für die Neuregulierung aufgrund der Erfahrung, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall nicht abgewickelt, sondern häufig mit Steuermitteln unterstützt werden. Ziel der Reformen sei es daher, branchenfinanzierte Einlagensicherungen mehr in den Fokus zu rücken. Nationale Einlagensicherungssysteme könnten nach den Vorstellungen der KOM in problematischen Situationen dafür genutzt werden, kleine und mittelgroße Banken bei Erreichung des nach europäischem Recht geforderten Mindestmaß an internen Eigenmitteln (Rekapitalisierung durch Bail-in) zu unterstützen. Eine solche Lösung soll nach Auffassung der KOM weniger kostspielig sein als eine Zerschlagung der Bank.
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im Vorfeld gegenüber der Kommission deutlich gemacht, dass es diese Reform ohne Ausnahmen für die Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht mittragen wird.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Einen Fact-Sheet zur Reform der bestehenden Gesetze dort. (AR)