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Europäische Kommission legt Vorschläge zur Sanierung kleiner und mittelgroßer Banken vor

Am 18. April 2023 hat die Europäische Kommission (KOM) ihre Vorschläge für ein besseres Krisenmanagement bei mittleren und kleineren Banken veröffentlicht. Diese Vorschläge umfassen die Überarbeitung der Richtlinie zur Harmonisierung von Sanierungs- und Abwicklungsinstrumenten (BRRD-RL = Bank Recovery and Resolution Directive), der Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM = Single Resolution Mechanism), der Richtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel von Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Transparenz sowie der Richtlinie über die Mindestanforderung an die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (Daisy-Chain-RL).

Die KOM sieht die Notwendigkeit für die Neuregulierung aufgrund der Erfahrung, dass mittelgroße und kleinere Banken bei Ausfall nicht abgewickelt, sondern häufig mit Steuermitteln unterstützt werden. Ziel der Reformen sei es daher, branchenfinanzierte Einlagensicherungen mehr in den Fokus zu rücken. Nationale Einlagensicherungssysteme könnten nach den Vorstellungen der KOM in problematischen Situationen dafür genutzt werden, kleine und mittelgroße Banken bei Erreichung des nach europäischem Recht geforderten Mindestmaß an internen Eigenmitteln (Rekapitalisierung durch Bail-in) zu unterstützen. Eine solche Lösung soll nach Auffassung der KOM weniger kostspielig sein als eine Zerschlagung der Bank.

Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im Vorfeld gegenüber der Kommission deutlich gemacht, dass es diese Reform ohne Ausnahmen für die Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht mittragen wird.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. Einen Fact-Sheet zur Reform der bestehenden Gesetze dort. (AR)

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