| Regionalpolitik

Europäische Kommission schlägt neue Schwerpunkte für Kohäsionspolitik vor

Um die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung zu verbessern und den östlichen Grenzregionen mehr Hilfe zukommen zu lassen, hat die Europäische Kommission (KOM) am 1. April 2025 Vorschläge zur Änderung der Kohäsionspolitik vorgelegt. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten und Regionen zu ermutigen, mehr Finanzmittel in die strategischen Prioritäten Europas zu investieren und gleichzeitig die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zu verringern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Teil ihrer für den Zeitraum 2021-2027 laufenden Förderprogramme umzuprogrammieren.
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Der Vorschlag der KOM setzt fünf Schwerpunkte: Mit größeren Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Sicherheit einschließlich der östlichen Grenzregionen, erschwinglichem Wohnraum, Wasserresilienz und die Energiewende sollen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen gegeben werden. Im Bereich Wettbewerbsfähigkeit schlägt die KOM Maßnahmen zur Erhöhung der Investitionen in strategische Technologien vor, insbesondere die zur Verwirklichung der Ziele der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) beitragen. Der Vorschlag erweitert den Anwendungsbereich der kohäsionspolitischen Unterstützung im Rahmen der STEP auf große Unternehmen. Die für diese spezifischen Ziele umgewidmeten Mittel können nach dem Vorschlag der KOM mit einer einmaligen zusätzlichen Vorfinanzierung von 30 Prozent im Jahr 2026 versehen werden. Außerdem wird die Möglichkeit einer EU-Finanzierung von bis zu 100 Prozent eröffnet.

Mit dem Vorschlag soll auch die Verteidigungsfähigkeit verbessert werden. Zu diesem Zweck schlägt die KOM vor, zwei neue spezifische Ziele im Rahmen der Regionalförderung zu schaffen: Zum einen wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Mittel umzuwidmen, um die Produktionskapazitäten in Verteidigungsunternehmen zu verbessern und zum anderen soll der Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur zur Gewährleistung der militärischen Mobilität förderfähig werden.

Um die Investitionslücke im Wohnungsbau zu schließen, schlägt die KOM finanzielle Anreize für die Mitgliedstaaten und Regionen vor, um mehr Mittel für erschwinglichen Wohnraum bereitzustellen. Dazu schlägt die KOM vor, die Förderung des Wohnungsbaus in den bestehenden Geltungsbereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufzunehmen. Um Anreize für die Inanspruchnahme zu schaffen, werden die für dieses spezifische Ziel neu programmierten Mittel im Jahr 2026 durch eine zusätzliche einmalige Vorfinanzierung in Höhe von 30 Prozent und die Möglichkeit einer EU-Finanzierung von bis zu 100 Prozent ergänzt. Außerdem möchte die KOM den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, ihre Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wasserwirtschaft zu erhöhen, insbesondere durch die Modernisierung der digitalen Infrastrukturen in diesem Bereich. Aus den Mitteln der Kohäsionspolitik sollen zukünftige Investitionen in den Ausbau von Energieverbundnetzen und Übertragungsinfrastrukturen sowie den Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge unterstützt werden.

Neue Haushaltmittel werden nicht bereitgestellt. Die KOM schlägt aber eine größere finanzielle Sicherheit für die Regionen bei der Finanzierung der Projekte vor. Zusätzlich zu der avisierten Vorfinanzierung von 30 Prozent für Investitionen durch die EU in die fünf strategischen Prioritäten im Jahr 2026, schlägt sie eine zusätzliche Vorfinanzierung von 4,5 Prozent für Kohäsionsprogramme vor, die mindestens 15 Prozent ihres Gesamtbetrags für diese strategischen Prioritäten aufwenden. In diesen Fällen soll das Enddatum der Förderfähigkeit zusätzlich um ein Jahr verlängert werden. Die östlichen Grenzregionen der EU werden ergänzende Unterstützung erhalten. Diese Hilfe erfolgt in Form einer einmaligen zusätzlichen Vorfinanzierung und der Möglichkeit, eine EU-Finanzierung von bis zu 100 Prozent zu erhalten.

Die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2025 vorgeschlagenen Änderungen der kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften sind für die Mitgliedstaaten und Regionen freiwillig. Die Vorschläge müssen im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten und beschlossen werden. Das Ziel der KOM ist es, die Neuprogrammierung im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung mit den Mitgliedstaaten und Regionen im Jahr 2025 abzuschließen, so dass die neuen Programme ab Anfang 2026 umgesetzt werden können. (UV)

Ergänzende Informationen auf der Internetseite der KOM.

 

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