Neue Vorschriften zur Aufwertung des Bodens und seiner Ressourcen werden deshalb relevant, weil 60 bis 70 Prozent der in der EU befindlichen Böden geschädigt sind. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung darin, eine harmonisierte Definition des Begriffs der Bodengesundheit sowie einen umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmen einzuführen und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte zu fördern. Durch diese Maßnahmen erhofft sich die KOM, die Böden bis zum Jahre 2050 im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel in einen gesunden Zustand zu versetzen.
Ebenfalls intendiert die KOM, durch neue genomische Verfahren zudem Pflanzensorten zu verbessern und mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels resistenter vor Klimaveränderungen und Schädlingsbefall zu machen. Hierdurch soll zudem der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verringert werden. Gleichermaßen soll durch eine neue Verordnung über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsgut die Vielfalt und Qualität von Saatgut, Stecklingen und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial erhöht werden. Mit Blick auf die Forstwirtschaft besteht das Ziel insbesondere darin, Wälder durch effiziente Anpflanzungen an den Klimawandel anzupassen.
Im Bereich der Lebensmittel- und Textilabfälle will die KOM auf eine deutliche Reduzierung der Lebensmittelverschwendung hinwirken. So landen jährlich fast 59 Mio. Tonnen Lebensmittel in der EU im Müll. Als Reduktionsziel schlägt die KOM daher bis zum Jahr 2030 eine Verringerung der Abfälle um 10 Prozent im Bereich Verarbeitung und Herstellung und von 30 Prozent (pro Kopf) in den Bereichen Einzelhandel und Verbrauch (Restaurants, Verpflegungsdienste und Haushalte) vor. Im Textilbereich bestehen große Probleme darin, dass diese von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht sorgfältig getrennt werden. Dies wiederum führt zum Ressourcenverbrauch in weiteren Bereichen. Die KOM schlägt daher verbindliche und harmonisierte Regelungen für eine erweiterte Herstellerverantwortung vor. Durch diese Verantwortung werden den Herstellern die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen auferlegt. Hierdurch soll ein Anreiz zur Verringerung des Abfallaufkommens gesetzt sowie die Kreislauffähigkeit verbessert werden.
In einem weiteren Schritt müssen diese Vorschläge nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU diskutiert und beschlossen werden.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (AR)