In den Rechtsakten werden Standards, Spezifikationen und Verfahren für die technischen Funktionalitäten der Wallets festgelegt. Dazu gehören etwa die Datenformate, die für die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dokumente erforderlich sind. Durch die Festlegung einheitlicher Standards und Spezifikationen soll sichergestellt werden, dass die von den Mitgliedstaaten zu entwickelnden Wallets interoperabel sind und zugleich der Datenschutz gewährleistet ist. Zu allen fünf Durchführungsverordnungen laufen öffentliche Konsultationen, im Rahmen derer man bis zum 27. Dezember Rückmeldung an die KOM geben kann.
Bereits im Sommer hatte die KOM ihre Entwürfe für die Rechtsakte veröffentlicht. Nach einiger Kritik, unter anderem von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesregierung, wurden die Entwürfe noch einmal überarbeitet. Die Durchführungsverordnungen durchlaufen nun das Ausschussverfahren und treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ab 2027 sollen alle Bürgerinnen und Bürger in der EU die digitale Brieftasche nutzen können.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. Die öffentlichen Konsultationen der KOM zu den einzelnen Rechtsakten sind nachfolgend aufgelistet:
(VS)