Der AI Act verpflichtet Anbieter und Anwender von KI-Systemen unter anderem dazu, Menschen zu informieren, wenn sie mit generativer KI, mit Emotionserkennungs- oder biometrischen Kategorisierungssystemen in Berührung kommen oder wenn Inhalte durch KI erstellt oder manipuliert wurden. Mit den geplanten Leitlinien und dem Verhaltenskodex will die KOM diese Vorgaben alltagstauglich und einheitlich ausgestalten.
An der Konsultation können sich bis zum 2. Oktober 2025 alle Interessierten beteiligen – von Unternehmen und Anbietern generativer KI über Forschungseinrichtungen und Zivilgesellschaft bis hin zu Bürgerinnen und Bürgern. Parallel läuft ein Aufruf an Organisationen, sich aktiv an der Ausarbeitung des Verhaltenskodex für transparente generative KI-Systeme zu beteiligen. Auch hier gilt die Frist bis zum 2. Oktober 2025.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)