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Europäische Kommission stellt 23 Mio. Euro zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit

Am 18. April 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission (KOM) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür stellt die KOM insgesamt 23 Mio. Euro zur Verfügung.
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Die Initiative wurde im jüngsten Aktionsplan zur Bekämpfung des Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangels in der EU angekündigt. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im Rahmen der Initiative „Soziale Innovation+“ des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert. Die Projekte können bis zu 36 Monate dauern und Zuschüsse von einer bis drei Mio. Euro pro Projekt erhalten.

Die KOM möchte damit auf früheren Initiativen aufbauen und die Rolle der sozialwirtschaftlichen Organisationen stärken. Diese Organisationen verfolgen vorrangig soziale und ökologische Ziele und reinvestieren den Großteil ihrer Gewinne wieder in ihre Initiativen. Damit sind sie nachweislich in der Lage, Menschen zu unterstützen, die infolge von Langzeitarbeitslosigkeit unter Isolation und Armut gelitten haben. Im Jahr 2022 waren in der EU 4,5 Mio. Menschen über 25 Jahren als langzeitarbeitslos registriert.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. Vorschläge können hier eingereicht werden. (VS)

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