Nach einer Überprüfung der drei zentralen EU-Verbraucherschutzgesetze (die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechte-Richtlinie und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln) kam die KOM zu dem Ergebnis, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durchgehend die volle Kontrolle über ihre Online-Aktivitäten hätten. Dem Prüfungsergebnis zufolge hält die KOM manipulative oder Suchtverhalten auslösende Designs etwa von Online-Diensten ("Dark Patterns") weiterhin für problematisch. So könnten Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher in unlauterer Weise beeinflusst werden, indem sie eine falsche Dringlichkeit suggerieren und so unnötigen Druck auf Nutzerinnen und Nutzer ausüben.
Zudem würden auch mit personalisierter, gezielter Werbung Verbraucherrechte beeinträchtigt. Mithilfe von Targeting und Profilbildung versuchten Vermarkter Profite zu erzielen. Darüber hinaus sieht die KOM Schwierigkeiten bei der Verwaltung und dem Stoppen digitaler Abonnements und problematischer Werbeformen von Influencern in den sozialen Medien.
Der Gesamtschaden summiere sich in der EU jährlich auf mindestens 7,9 Milliarden Euro. (LH, MF)
Weitere Informationen finden Sie im Bericht über die Eignungsprüfung „Digitale Fairness“.