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Europäische Kommission und Europäische Zentralbank legen Konvergenzberichte 2024 vor

Am 26. Juni 2024 haben die Europäische Kommission (KOM) und die Europäische Zentralbank (EZB) ihre jeweiligen Konvergenzberichte für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Berichte, die die Fortschritte von sechs EU-Ländern, die nicht der Eurozone angehören, bei der Einführung der gemeinsamen Währung bewertet.
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Die sechs Mitgliedstaaten sind zur Einführung des Euros verpflichtet. Es handelt sich dabei um Bulgarien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. Konvergenzberichte werden alle zwei Jahre veröffentlicht oder auf besonderen Antrag eines Mitgliedstaats auf Bewertung seiner Aussichten auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet erstellt.

Bei dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet handelt es sich um einen offenen und regelgestützten Prozess, der sich nach den Maastricht-Kriterien richtet, die in Artikel 140 Absatz 1 AEUV festgelegt sind. Zu den Kriterien gehören Preisstabilität, gesunde öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

In Bezug auf die nominale Konvergenz weisen die in den Berichten erfassten Mitgliedstaaten gemischte Ergebnisse auf. Keiner der Mitgliedstaaten erfüllt derzeit alle formalen Kriterien für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet. Lediglich für Bulgarien, das fünf von sechs Kriterien erfüllt, kann festgestellt werden, dass dessen nationale Rechtsvorschriften mit den Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion vereinbar sind. Weitere Schlussfolgerungen sind:

  • Schweden erfüllt das Kriterium der Preisstabilität.
  • Bulgarien und Schweden erfüllen das Kriterium für öffentliche Finanzen; es wird erwartet, dass auch Tschechien dieses Kriterium erfüllen wird. 
  • Bulgarien, Schweden und Tschechien erfüllen das Kriterium für die langfristigen Zinssätze. 
  • Bulgarien erfüllt das Wechselkurskriterium und ist unter den betreffenden Mitgliedstaaten das einzige Land, das Mitglied des Wechselkursmechanismus (WKM II) ist. Vor dem Beitritt zum Euro-Währungsgebiet muss ich ein Mitgliedstaat mindestens zwei Jahre lang am Mechanismus beteiligt haben, ohne dass in dieser Zeit größere Spannungen aufgetreten wären.

Den vollständigen Konvergenzbericht der Kommission finden Sie hier, den der EZB hier. (YA)

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