| Chemikaliensicherheit

Europäische Kommission verbietet PFAS-Untergruppe

Die Europäische Kommission (KOM) beschränkte am 19. September 2024 die Verwendung von Unecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen in Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika.
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Auf Basis der EU-Chemikalienverordnung REACH hat die KOM die Verwendung von einer Untergruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS; sog. „Ewigkeitschemikalien) verboten. Zumindest in bestimmten Bereichen, nämlich „Anwendungen, bei denen das Risiko nicht angemessen beherrscht wird, Alternativen verfügbar sind und die sozioökonomischen Kosten im Vergleich zum Nutzen für die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt begrenzt sein werden“.

Konkret verbietet die Beschränkung den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Verbrauchstextilien wie in Lebensmittelverpackungen oder in Kosmetika. Auch bei Feuerlöschschaumanwendungen in Schulungen oder Tests werden sie künftig verboten, nicht aber im professionellen Bereich, wenn sonst die Sicherheit gefährdet wäre. Das Verbot umfasst auch nicht die Anwendungen von PFHxA in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen für klimaneutralen Wasserstoff, dort bleibt die Stoffgruppe erlaubt. Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Je nach Verwendung gibt es Übergangszeiträume zwischen 18 Monate und fünf Jahren zur wirksamen Umsetzung. (MF)

Hier geht es zur neuen Regelung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202402462

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