Abgedeckt werden dieses Mal auch die Themenbereiche nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.
Insgesamt stellt die KOM fest, dass die Mitgliedstaaten 65 Prozent der letztjährigen Empfehlungen ganz oder teilweise nachgekommen sind. Wie umfangreich und in welcher Form die Empfehlungen umgesetzt worden sind, unterscheidet sich dabei erheblich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Teilweise wurden dabei wichtige Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz vorangetrieben. Ebenfalls werden durch ergriffene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen von Journalistinnen und Journalisten die Medienfreiheit und der Medienpluralismus verstärkt gewährleistet. Darüber hinaus bestätige sich der Trend zur steten Verbesserung der Qualität der nationalen Gesetzgebungsverfahren. Dennoch bestünden mit Blick auf einige Mitgliedstaaten weiterhin systemische Bedenken.
Deutschland verfügt laut Bericht über ein effizient funktionierendes Justizsystem, das in der breiten Öffentlichkeit als sehr unabhängig wahrgenommen wird. Um dies weiterhin zu gewährleisten, ist die Ausstattung der Justiz mit ausreichend Personal zwingend geboten. Mit Blick auf die herannahende Pensionierungswelle und der damit einhergehende Bedarf an neuem Personal, sind eine angemessene Richterbesoldung weiterhin zu gewährleisten. Mit Blick auf diese Forderung wurden in Deutschland im Jahr 2022 keine Fortschritte erzielt. Auch wurde die angekündigte Reform des Rechts der Justizministerinnen und -minister, Staatsanwältinnen und -anwälten Weisungen zu erteilen, bisher nicht angegangen. Trotz einiger Fortschritte erwartet die KOM weitere Reformen für mehr Transparenz innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens (sog. „legislativer Fußabdruck über die Einflussnahme von Dritten“). Ausbaufähig mit Blick auf Kohärenz und Transparenz seien zudem die Regelungen zur Aufnahme von Tätigkeiten nach Ausscheiden aus hohen öffentlichen Ämtern, sei es in der Beamtenschaft oder aus der Bundesregierung (sog. Karenzzeiten). Erheblicher Nachholbedarf besteht bezüglich der Anpassung zur Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen. Hier hat die Bundesregierung bislang keine Initiative ergriffen.
Positiv wird hervorgehoben, dass Deutschland das Informationsrecht der Presse gegenüber Behörden fokussiert verfolgt sowie Medienpluralismus und -freiheit durch starke rechtliche und institutionelle Garantien gewährleistet. Überdies wird der zivilgesellschaftliche Raum allgemein als „offen“ betrachtet.
Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (JK)