Laut Barometer ist die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung weiterhin problematisch. Seit 2016 hat sich die Wahrnehmung durch die breite Öffentlichkeit in 15 Mitgliedstaaten verbessert. Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch Unternehmen hat sich zwar im Vergleich zu 2016 in zwölf Mitgliedstaaten verbessert. Allerdings ist sie im Vergleich zum Vorjahr in 13 Mitgliedstaaten zurückgegangen.
Im Rahmen der Korruptionsbekämpfung werden Bestechungsfälle in zwölf Mitgliedstaaten vor Strafgerichten innerhalb eines Jahres abgeschlossen. In den übrigen fünf Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, können Verfahren bis zu vier Jahre dauern. Im Justizbarometer werden auch die Befugnisse und Ernennungsverfahren der spezialisierten Stellen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung dargestellt.
Die Digitalisierung der Justizsysteme ist erst in acht Mitgliedstaaten so weit vorangeschritten, dass die Nutzung der Fernkommunikation und Zulässigkeit von Beweismitteln in digitaler Form vollständig oder größtenteils möglich ist. Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Mitgliedstaaten nutzen – mit zwei Ausnahmen – außerdem nicht das volle Potenzial der im Rahmen ihrer Verfahrensvorschriften zulässigen Digitaltechnik.
17 Mitgliedstaaten informieren über die Rechte diskriminierungsgefährdeter Personen. Einfachen physischen Zugang zu Gerichtsgebäuden bieten 22 Mitgliedstaaten. Neun Mitgliedstaaten haben den Zugang zu Prozesskostenhilfe für ältere Menschen verbessert. Zwölf Mitgliedstaaten bieten Opfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt eine Vielzahl an Schutzmaßnahmen. Hierunter fallen spezifische Informationen, die für diese Gruppe relevant sind und online zugänglich sind, der besondere Schutz von Opfern sowie Zeuginnen und Zeugen, Unterstützung bei Gerichtsverfahren durch Nichtregierungsorganisationen oder Gleichstellungsstellen sowie spezifische Schulungen für Richterinnen und Richter. Allerdings stellt ein Viertel der Mitgliedstaaten keinen Online-Zugang zu einschlägigen Informationen über geschlechtsspezifische Gewalt und die Rechte der Opfer zur Verfügung.
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers fließen in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und werden zur Überwachung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne verwendet.
Das EU-Justizbarometer finde Sie hier und die Pressemitteilung der KOM dort. (AR/BH)