Die beiden Tools ermöglichen es interessierten Parteien, Informationen zu melden, die für die KOM von Interesse sein könnten, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung und Umsetzung von Vorschriften im Zusammenhang mit den Rechtsakten über digitale Dienste (DSA) und digitale Märkte (DMA). Relevante Informationen können anonym eingereicht werden, in jeder offiziellen EU-Sprache und in jedem relevanten Format, erklärte die KOM in ihrer Pressemitteilung.
Personen, die auf schädliche Praktiken von „sehr großen Online-Plattformen“ (VLOPs) oder „sehr großen Online-Suchmaschinen“ (VLOSEs) stoßen, können bei ihrem nationalen Koordinator für digitale Dienste Beschwerde einlegen. Für Deutschland ist hierfür die Bundesnetzagentur zuständig. Zu schädlichen Praktiken im Sinne des DSA gehören etwa manipulative Webseiten-Designs, die Nutzerinnen und Nutzer zu einem ungewollten Verhalten verleiten sollen.
Das Whistleblower-Tool für den DSA ist auf dieser Plattform der KOM, für den DMA auf einer gesonderten Website verfügbar. (VS)