| DS-GVO

Europäische Kommission will Effizienz der DS-GVO stärken

Am 4. Juli 2023 hat die Europäische Kommission (KOM) Vorschläge zur verbesserten Durchsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgestellt. Bei diesen neuen Regelungen, die auf einer Verordnung basieren, steht eine verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden im Vordergrund. Hierdurch sollen frühzeitige unterschiedliche Standpunkte bezüglich einer Datenschutzuntersuchung identifiziert und behoben werden.

Inhaltlich knüpfen die vorgeschlagenen Vorschriften an das in der DS-GVO normierte Kooperations- und Kohärenzverfahren an (grenzüberschreitende Fälle) und sollen zu Verbesserungen bei den Rechten der Beschwerdeführer, bei den Rechten der von der Untersuchung betroffenen Parteien und zu einer Straffung der Zusammenarbeit und Streitbeilegung der Datenschutzbehörden führen. Einerseits wird der Fokus darauf gelegt, die Vorschriften zu harmonisieren, um Beschwerden auf der Grundlage eines einheitlichen Rechtsregimes zu bearbeiten. So erfolgt bislang die verfahrenstechnische Anwendung der DS-GVO anhand des nationalen Rechts, wodurch Hindernisse bei der Rechtsdurchsetzung aufgrund verschiedener nationaler Vorschriften entstehen. Andererseits werden die Rechte der betroffenen Parteien dahingehend gestärkt, dass Anhörungsrechte und Akteneinsichtsrechte neu ausgestaltet werden. Die Harmonisierung der behördlichen Zusammenarbeit wird darüber hinaus nach dem Willen der KOM zu einer reibungsloseren Zusammenarbeit führen, in der im Vorfeld bestehenden Ungereimtheiten frühzeitig entgegengetreten wird.

Die Pressemittelung der KOM finden Sie hier und die Vorschläge zur neuen Verfahrensverordnung dort. (AR)

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