Europäische Zentralbank veröffentlicht Fortschrittsbericht zum digitalen Euro

Am 24. Juni 2024 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren ersten Fortschrittsbericht zum digitalen Euro seit Beginn der im November 2023 begonnenen zweijährigen Vorbereitungsphase veröffentlicht. Während dieser Vorbereitungsphase sollen die notwendigen Vorarbeiten für eine mögliche Einführung des digitalen Euro geleistet werden. In dem Bericht werden die erzielten Fortschritte dargelegt und die nächsten Schritte skizziert.
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Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Thema Datenschutz gelegt. Sowohl bei Offline- als auch Online-Zahlungen bzw. Transaktionen sollen die persönlichen Informationen der Nutzerinnen und Nutzer größtmöglich geschützt werden. Bei Offline-Zahlungen wären die persönlichen Transaktionsdaten nur der zahlenden und der empfangenden Person bekannt und würden nicht an Zahlungsdienstleister, das Eurosystem oder unterstützende Dienstleister weitergegeben werden. Bei Online-Transaktionen sollen durch zum Beispiel Pseudonymisierung, Hashing und Datenverschlüsselung noch höhere Datenschutzstandards gelten, als bei aktuellen digitalen Bezahllösungen.

Die technischen Arbeiten der EZB konzentrieren sich insbesondere auf Bereitstellungsaspekte und darauf, wie Ein- und Auszahlungen auf digitalen Euro-Geldbörsen (sog. „Wallets“) erfolgen können. Hierzu zählt auch die Frage, wie Überprüfungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Fälschungen durchzuführen sind.

Die Gestaltung des digitalen Euro muss außerdem sicherstellen, dass dieser als Zahlungsmittel nutzbar ist, ohne dabei die Finanzstabilität und die Transmission der Geldpolitik (darunter versteht man den Prozess, mittels dessen sich geldpolitische Entscheidungen auf die Wirtschaft auswirken) zu beeinträchtigen. Aus diesem Grund würden Bestände von digitalem Euro von Privatpersonen nicht verzinst sowie gewissen Obergrenzen (sog. Haltelimits) unterliegen. Die EZB hat mit der Entwicklung einer Kalibrierungsmethodik zur Festlegung der Haltelimits begonnen, die eine umfassende monetäre und wirtschaftliche Bewertung erfordert. Da es sich hierbei um ein gemeinsames Vorhaben handelt, ist die EZB regelmäßig mit den EU-Gesetzgebern und den Marktteilnehmern (Verbrauchern, Händlern und Finanzinstituten) im Austausch, um diese über die technische Arbeit auf dem Laufenden zu halten und Rückmeldungen einzuholen.

Voraussichtlich bis Ende 2024 soll eine aktualisierte Fassung des Regelwerks für den digitalen Euro vorgelegt werden, in dem auch die noch ausstehenden Kapitel, die sich auf die Nutzeridentifizierung und –authentifizierung sowie die infrastrukturbezogenen Anforderungen konzentrieren, enthalten sind. Der EZB-Rat wird erst nach endgültiger Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften über die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden, da dieser Rechtsrahmen für die Beurteilung der konkreten Funktion des digitalen Euro unerlässlich ist.

Den vollständigen Fortschrittsbericht können Sie hier einsehen. (YA)

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