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Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis für mehr Freizügigkeit für Menschen mit Behinderung

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag vorgelegt, der Menschen mit Behinderungen die Freizügigkeit in anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtern soll. Dazu sollen ein einheitlicher Europäischer Behindertenausweis eingeführt und der bestehende Europäische Parkausweis gestärkt werden.
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Der einheitliche Europäische Behindertenausweis soll in der gesamten EU anerkannt werden und den gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen bei verschiedenen Dienstleistungen wie Verkehr, Kultur und Freizeit gewährleisten. Der Ausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt und ergänzt die bestehenden nationalen Ausweise oder Zertifikate.

Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll verbessert und einheitlich gestaltet werden, um den gleichen Parkrechten in allen Mitgliedstaaten zu entsprechen. Er wird damit die nationalen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen ersetzen.

Die Ausweise sollen in physischer und digitaler Form verfügbar sein. Zudem sollen Informationen dazu barrierefrei bereitgestellt werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass rechtliche Schritte gegen Verstöße möglich sind.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen  Union erörtert. Nach der Annahme haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (PT)

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