Die Europäische Kommission hatte den Legislativvorschlag im Mai vergangenen Jahres vorgelegt. Er ist ein zentraler Baustein der propagierten EU-Gesundheitsunion und gehört zu den politischen Prioritäten der Kommission von der Leyen. Erklärte Zielsetzung des EHDS ist es, das Potenzial von Gesundheitsdaten zu erschließen. Hierfür sollen Gesundheitsdaten wie beispielsweise elektronische Patientenakten, Genomikdaten oder Daten aus Patientenregistern EU-weit in einheitlichen Formaten elektronisch verfügbar und der unmittelbare Zugriff auf sie möglich sein. Nutzen soll dies Patientinnen und Patienten und Akteuren der Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) aber – im Rahmen einer Weiternutzung aggregierter Daten – auch Forschung und Politik (Sekundärnutzung).
Zu den zentralen Punkten in der Diskussion um den EHDS zählen Fragen des Datenschutzes und der Patientenrechte. Insbesondere zu diesen Themenbereichen schlagen die EU-Parlamentarier Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor. So soll die ausdrückliche Zustimmung der Patienten (opt-in) für die Weiterverwendung bestimmter besonders sensibler Gesundheitsdaten zwingend vorgeschrieben und für andere Daten wiederum ein opt-out-Mechanismus vorgesehen werden. Die Abgeordneten wollen zudem sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ausreichende Mittel für eine sichere Umsetzung des EHDS erhalten. Die Abgeordneten nahmen den Bericht am Dienstag mit 95 zu 18 Stimmen bei zehn Enthaltungen an.
Auch die Mitgliedstaaten verhandeln das Dossier derzeit untereinander. Die Einigung auf einen Standpunkt des Rates wird noch in diesem Jahr angestrebt. Danach könnten dann die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament aufgenommen werden, um den EHDS möglichst noch in dieser Legislatur zu beschließen. (MK)