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Europäischer Gesundheits-Datenraum: Kommission legt Vorschlag vor

Der europäische Raum für Gesundheitsdaten ist ein zentraler Baustein in den Planungen der Kommission für eine EU-Gesundheitsunion und gehört zu den politischen Prioritäten der Kommission von der Leyen. Am 3. Mai 2022 hat die Kommission nun die langen erwarteten Vorschläge zu diesem ersten gemeinsamen Datenraum vorgelegt. Erklärte Zielsetzung ist es, so auch der Titel der den Verordnungsvorschlag begleitenden Kommissionsmitteilung, „Das Potenzial von Gesundheitsdaten für die Allgemeinheit, für Patientinnen und Patienten und für Innovation [zu] erschließen“.
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Hierfür sollen Gesundheitsdaten wie beispielsweise elektronische Patientenakten, Genomikdaten oder Daten aus Patientenregistern EU-weit in einheitlichen Formaten elektronisch verfügbar sein und den unmittelbaren Zugriff auf sie erlauben. Nutzen soll dies Patientinnen und Patienten und Akteuren der Gesundheitsversorgung aber - im Rahmen einer Weiternutzung aggregierter Daten – auch Forschung und Politik. Die Kommission versichert, das neue System solle den Anforderungen des Datenschutzes voll genügen; Patientinnen und Patienten hätten die volle Kontrolle darüber ob und wer ihre Daten nutzen dürfe. Neben anderem sollen die von allen Mitgliedstaaten zu benennenden digitalen Gesundheitsbehörden sicherstellen, dass die Patientenrechte gewahrt bleiben. Diese Behörden sollen sich an der grenzüberschreitenden digitalen Infrastruktur MyHealth@EU beteiligen. Bis 2025 soll der Gesundheitsdatenraum flächendeckend eingeführt sein. Allerdings sind Übergangsphasen vorgesehen.

Durch die zukünftige gemeinsame Nutzung von Daten sieht die Kommission perspektivisch Einsparpotentiale im Gesundheitsbereich, stellt jedoch auch fest, zur Verwirklichung des EHDS seien eine weitere Digitalisierung auf nationaler Ebene ebenso wie interoperable EU-weite Infrastrukturen erforderlich. So soll mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum dann auch das digitale Gesundheitswesen für alle Mitgliedstaaten vorangebracht werden.

Zur Finanzierung dieser Vorhaben verweist die Kommission zum einen auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und InvestEU. Sie kündigt zudem an, mehr als 810 Mio. EUR zur Unterstützung des EHDS bereitzustellen. Hiervon sollen 280 Mio. EUR aus EU4Health kommen und der Rest aus den Programmen „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ sowie der Fazilität „Connecting Europe“.

Die Vorschläge waren bereits 2020 angekündigt worden und hatten lange auf sich warten lassen. Nun werden sich Rat und Europäisches Parlament (EP) hiermit befassen. Im EP sind allerdings bereits erhebliche Bedenken laut geworden, insbesondere mit Blick auf den Datenschutz. MdEP Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion, bezeichnete die Vorschläge als „wichtigen und zukunftsweisenden Entwurf“, stellte jedoch auch die Bedeutung des Datenschutzes und der Datensicherheit heraus. „Patient*innen müssen dem digitalen Datenaustausch uneingeschränkt vertrauen können, die hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten dürfen nicht in die falschen Hände fallen. In den kommenden Wochen gilt es jetzt zu prüfen, ob der Vorschlag der Kommission diesen hohen Anforderungen genügt“, so Wölken. (MK)

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