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Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht zum Digitalen Zahlungsverkehr

Am 9. Januar 2025 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (ERH) einen Sonderbericht über den Digitalen Zahlungsverkehr in der Europäischen Union (EU).
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Der digitale Zahlungsverkehr sei durch verschiedene Maßnahmen der Europäischen Union sicherer, schneller und kostengünstiger geworden und leiste einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Im Jahr 2023 wurden im Einzelhandel der EU digitale Zahlungen in Höhe von mehr als einer Billion Euro getätigt. Ein entscheidender Meilenstein sei die Überprüfung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) gewesen, die der ERH in den meisten Punkten als umfassend bewertete. 

Allerdings stellten die Prüfer zwei problematische Aspekte fest, die Eingriffe bei der Festlegung von Preisen und den Austausch von Kontodaten betreffen. Zum einen sei die Europäische Kommission (KOM) nicht verpflichtet, Preisinterventionen – insbesondere bei Kartengebühren – regelmäßig zu überprüfen. Zum anderen könne der kostenlose Austausch von Kontodaten falsche Anreize setzen, wenn es darum geht, im Rahmen des sog. Open Banking in der EU Dienstleistungen zu erbringen.

Der ERH unterbreitete der KOM mehrere Empfehlungen, darunter die Festlegung klarer Kriterien für Preisinterventionen im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs, die Durchführung regelmäßiger Überprüfungen sowie die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Datenüberwachung.

Den vollständigen Bericht des Europäischen Rechnungshofs können Sie hier abrufen. (YA)

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