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Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Am 10. März 2025 hat der Europäische Rechnungshof (ERH) seinen Sonderbericht 09/2025 (Systeme zur Sicherstellung der Übereinstimmung der ARF-Ausgaben) vorgestellt. Darin prüft der ERH fünf Mitgliedstaaten, nämlich Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien und die Tschechische Republik.
©Europäischer Rechnungshof

Der ERH kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission (KOM) nach wie vor nicht sicherstellen könne, dass in den jeweiligen Mitgliedstaaten bei Ausgaben aus der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) die Vorschriften für öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfen eingehalten würden. Die einschlägigen Kontrollsysteme hätten in einigen Mitgliedstaaten gravierende Schwächen. Außerdem seien die Kontrollen der KOM lückenhaft. Daher sei es möglich, dass mit den Aufbaugeldern Maßnahmen finanziert würden, bei denen keine solide Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge oder der Einhaltung der Vorschriften für staatliche Beihilfen stattfindet, so die Prüfer.

Nach Ansicht des ERH sei dies darauf zurückzuführen, dass die geprüften Mitgliedstaaten von der KOM keine detaillierten Anweisungen erhalten hätten, wie die Einhaltung der europäischen Vorschriften zu überwachen seien. 

Darüber hinaus stellte der ERH fest, dass ergriffene Abhilfemaßnahmen häufig unzureichend seien. Frankreich und Spanien beispielsweise fordern geschuldete Beträge nicht zurück. In anderen Mitgliedstaaten würden zurückgeforderte Mittel weder an den EU-Haushalt zurückgezahlt, noch von späteren Zahlungen im Rahmen der ARF abgezogen.

Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs ist hier abrufbar. (YA)

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