| Besteuerung in der Europäischen Union

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht über schädliche Steuerpraktiken

Am 28. November 2024 hat der Europäische Rechnungshof (ERH) einen Sonderbericht mit dem Thema „Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und der Steuervermeidung durch Unternehmen" veröffentlicht.

Die europäischen Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Steuerregelungen und vor Steuervermeidung durch Unternehmen hätten Lücken, so die Prüfer des ERH. Die Europäische Union habe lediglich erste Abwehrmaßnahmen ergriffen, da die direkte Besteuerung in der Hand der Mitgliedstaaten liege. Darüber hinaus seien die Regelungen der Europäischen Union lückenhaft, da die Mitgliedstaaten sie unterschiedlich auslegten und es keine gemeinsamen Vorgaben für die Leistungsüberwachung gäbe.

Der ERH empfiehlt, die Qualität der Berichte im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuersachen (DAC 6) zu verbessern. Außerdem sei sicherzustellen, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen Sanktionen eine angemessene Wirkung haben. Die Gruppe „Verhaltenskodex“ des Rates der Europäischen Union sollte stärker unterstützt und die Ergebnisse und Auswirkungen der Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen und der Steuervermeidung durch Unternehmen besser überwacht werden.

Im Jahresbericht der Europäischen Kommission (KOM) über die Besteuerung im Jahr 2023 wird auf einen Verlust von Steuereinnahmen aufgrund von aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung durch Unternehmen hingewiesen. Diese Verluste könnten sich weltweit auf 172,7 Mrd. Euro belaufen, davon 68,2 Mrd. Euro in Europa. Studien zur Körperschaftssteuer gehen davon aus, dass die weltweite Verlagerung von Gewinnen zu einem Gesamtverlust an Steuereinnahmen zwischen 183 und 274 Mrd. Euro geführt hat.

Der ERH empfiehlt deshalb, die Aufsicht der KOM zu stärken und bestehende Steuer-Schlupflöcher zu schließen. So sollen schädliche Steuerpraktiken bekämpft und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, die einheitliche Anwendung der Rechtsakte sicherzustellen. (YA)

Der Sonderbericht des ERH ist hier abrufbar. 

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