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Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zum Umsetzungs-stand der Aufbau- und Resilienzfazilität

Am 2. September 2024 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über den Umsetzungsstand der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF). Bei der ARF handelt es sich um ein Konjunkturprogramm der Europäischen Union zur Abmilderung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die europäische Wirtschaft. Der Sonderbericht stellt fest, dass weniger als ein Drittel der ursprünglich bis Ende 2023 vorgesehenen Mittel von insgesamt 723 Mrd. Euro von den Mitgliedstaaten abgerufen wurden. Der Zeitraum entspricht der Hälfte des sechsjährigen Auszahlungszeitraums der Fazilität.
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Der Bericht warnt vor weiteren Verzögerungen bei der Inanspruchnahme der Mittel vor dem geplanten Auslaufen der Fazilität im August 2026. Die überwiegende Mehrheit der Voraussetzungen und Ziele, die die Mitgliedstaaten erfüllen müssen (auch Meilensteine genannt), bevor sie Zahlungen erhalten, seien derzeit noch nicht erfüllt.

Die Ausgestaltung der ARF ist nicht unumstritten; zahlreiche Betrugsvorwürfe stehen im Raum. Auch die Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft wurden Anfang des Jahres korrigiert. Ging man 2020 noch von einem Wachstum des BIP in der Union bis zum Jahr 2022 von 1,9 Prozent aus, waren es tatsächlich nur 0,4 Prozent. Der Europäische Rechnungshof betont, dass der wirtschaftliche Effekt durch die Tatsache verschlechtert worden sei, dass von den ausgezahlten Mitteln in Höhe von 213 Mrd. Euro weniger als die Hälfte die vorgesehenen Endempfänger erreicht haben.

Die Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofes finden Sie hier, den Sonderbericht hier. (YA)

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