Obwohl die ARF eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Wirtschaft nach der Covid-19-Pandemie gespielt habe, weise sie mehrere Schwachstellen in Bezug auf Rechenschaftspflichten und Transparenz auf, was sie zu einem nicht leistungsbasierten Instrument mache. Der ERH kommt zu dem Schluss, dass sich die ARF auf die Umsetzung von Reformen und Investitionen konzentriere, statt auf die konkreten Ergebnisse, die von den in den nationalen Konjunkturprogrammen festgelegten Meilensteinen erwartet werden. Bei dem nationalen Konjunkturprogramm handelt es sich um den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP).
Außerdem seien Daten über die tatsächlichen Kosten der umgesetzten Projekte mangelhaft oder würden gänzlich fehlen. Des Weiteren würden diese manchmal niedriger ausfallen, als ursprünglich erwartet, ohne dass die überschüssigen europäischen Mittel von den Mitgliedstaaten nachträglich zurückgezahlt werden müssen. Der ERH weist auch auf lückenhafte Informationen über die Endbegünstigten hin und stellt die Nützlichkeit der nationalen Listen über die hundert Hauptbegünstigten (abrufbar hier über das BMF) in Frage. Letztendlich könne das Preis-Leistungs-Verhältnis der ARF so nicht bewertet werden.
Der ERH ist der Ansicht, dass künftige Ausgabenprogramme so konzipiert und durchgeführt werden müssen, dass Rechenschaftspflichten nicht beeinträchtigt werden und dass die Zuweisung von Mitteln enger an die Endergebnisse einer öffentlichen Maßnahme geknüpft wird.
Die Europäische Kommission widerspricht dem Bericht. Da Zahlungen aus der ARF auf den in den nationalen Plänen beschriebenen Leistungsindikatoren beruhten, sei die ARF ihrer Ansicht nach ein leistungsbezogenes Instrument. Hier ist die Antwort der KOM abrufbar, verfasst von der DG ECFIN, auf die sich der ERH in seinem Bericht beruft.
Der Bericht des Europäischen Rechnungshofs ist hier abrufbar. (YA)