Die nun beschlossenen Hilfen werden dem EU-Haushalt für das Jahr 2024 entnommen und belaufen sich auf insgesamt 1.028,54 Mrd. Euro an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen, davon 231,78 Mio. Euro in Form von Vorschüssen. Für die fünf Mitgliedstaaten ergeben sich folgende Werte:
- Insgesamt 446,64 Mio. Euro für Italien nach den Überschwemmungen in der Region Emilia-Romagna im Mai 2023 (378,83 Mio. Euro, einschließlich eines Vorschusses von 94,71 Mio. EUR) und in der Region Toskana im Oktober/November 2023 (67,81 Mio. Euro);
- 428,41 Mio. Euro für Slowenien (Überschwemmungen im August 2023), einschließlich eines Vorschusses von 100 Mio. Euro;
- 5,20 Mio. Euro für Österreich (Überschwemmungen im August 2023);
- 101,53 Mio. Euro für Griechenland (Sturm 'Daniel' in der Region Thessalien im September 2023), einschließlich eines Vorschusses von 25,38 Mio. Euro;
- 46,76 Mio. Euro für Frankreich (Überschwemmungen im November 2023), einschließlich eines Vorschusses von 11,69 Mio. Euro.
Das Europäische Parlament muss dem Beschluss noch zustimmen, im zuständigen Fachausschuss (BUDG) wurde der Vorschlag aber bereits mit 30 Ja-Stimmen (zu zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung) angenommen. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird in der Sitzung vom 7. - 10. Oktober 2024 über die Hilfe abstimmen. Danach können und sollen die Finanzhilfen ohne Verzögerung ausgezahlt werden.
Die Finanzhilfen sind innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt zu verwenden, an dem sie ausgezahlt wurden. Jeder nicht verwendete Teil muss von den Empfängerstaaten zurückgezahlt werden. Ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist legen diese der Europäischen Kommission einen Durchführungsbericht vor, in dem unter anderem die getätigten Ausgaben konkret aufgeführt sind. (YA)