Beide Werte liegen damit zusammen bei rund 75 Prozent, womit Deutschland EU-weit auf Platz sechs liegt. Vergangenes Jahr lagen beide Werte zusammen bei rund 80 Prozent.
In dem seit 2013 jährlich veröffentlichten Justizbarometer werden die Justizsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten schwerpunktmäßig auf die Themen Effizienz (Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote, Zahl der anhängigen Verfahren), Qualität (Zugänglichkeit der Justiz, finanzielle und personelle Ausstattung und Digitalisierung) und Unabhängigkeit (Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit, Schutz von Richtern) hin bewertet. Die wichtigsten Ergebnisse stellen sich für 2022 wie folgt dar:
Nach Auffassung der Kommission besteht Spielraum für Verbesserungen bei der Digitalisierung der Justizsysteme. Obwohl mehrere Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie Digitalisierungsmaßnahmen ergriffen haben, um auch in Krisenzeiten ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Gerichte und einen einfachen Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten, besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Im europäischen Vergleich befindet sich Deutschland hier mit vier anderen Mitgliedstaaten in der Führungsgruppe.
Vielfach besteht kein gleichberechtigter Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen. Erstmals wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen beim gleichberechtigten Zugang zur Justiz vorgenommen. Wenngleich alle Mitgliedstaaten zumindest einige (verfahrenstechnische) Vorkehrungen getroffen haben, so bietet nur die Hälfte der Mitgliedstaaten auch Brailleschrift oder Gebärdensprache auf Anfrage an. Deutschland schneidet hier zusammen mit Bulgarien, Lettland und Österreich am besten ab.
Die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der Bevölkerung bleibt EU-weit nach wie vor problematisch. Insgesamt hatte sich in 17 Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz durch die breite Öffentlichkeit gegenüber 2016 verbessert. Seit dem letzten Jahr jedoch ist die von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommene Unabhängigkeit der Justiz in 14 Mitgliedstaaten zurückgegangen. In einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz jedoch nach wie vor besonders gering. Deutschland rangiert hier an sechster Stelle hinter Finnland, Dänemark, Österreich, Luxemburg und den Niederlanden.
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2022 sind in die länderspezifische Bewertung im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 sowie in die Bewertung der Resilienz- und Aufbaupläne der Mitgliedstaaten eingeflossen. Darüber hinaus werden die Informationen im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022 der Kommission berücksichtigt, der voraussichtlich am 17. Juli 2022 veröffentlicht werden wird. (UV)