| Arbeit und Soziales

Europäisches Kompetenzzentrum für Arbeitnehmerrechte geplant

Am 20. März 2025 haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sowie internationaler Gewerkschaften die Gründung eines Kompetenzzentrums für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten angekündigt. Es soll Gewerkschaften dabei unterstützen, nationale und EU-Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht entlang globaler Wertschöpfungsketten durchzusetzen.
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Dies betrifft insbesondere das deutsche Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten und die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Das Zentrum soll außerdem den Dialog zwischen Gewerkschaften und Unternehmen fördern und Probleme zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in enger Zusammenarbeit lösen. 

Das Zentrum wird als gemeinnützige Stiftung in den Niederlanden registriert. Der Direktor soll seinen Sitz in Großbritannien haben, die Mitarbeitenden seien in ganz Europa verteilt. Die Eröffnung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Neben dem internationalen Gewerkschaftsdachverband UNI Union Global sind auch die Friedrich‑Ebert-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an dem Projekt beteiligt.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung von UNI Europa zu entnehmen. (VS)

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