Zu den Kernpunkten der GEAS-Reform gehören ein einheitliches und beschleunigtes Grenzverfahren in allen Mitgliedstaaten für bestimmte Kategorien von Asylbewerberinnen und -bewerbern (z.B. für Menschen mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit) sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus, der für eine gerechtere Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen den EU-Staaten sorgen soll.
Die Mitgliedstaaten haben nun eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht. Zur Unterstützung wird die Europäische Kommission zeitnah einen Umsetzungsplan veröffentlichen. Hintergründe sind in der begleitenden Pressemitteilung des Rates zu finden. (VS)