| Energie

Europäisches Parlament beschließt Ausstieg aus Energiecharta

Das Europäische Parlament (EP) hat sich dafür ausgesprochen, nicht länger Vertragspartei des Energiechartavertrags (ECT) von 1994 zu sein, der seit dem 16. April 1998 in Kraft ist und bisher von 53 Staaten bzw. der EU unterzeichnet wurde. Der ECT wurde als gemischtes Abkommen abgeschlossen. Neben Investitionsschutz und -förderung sieht der ECT vor, dass die Vertragsparteien den Zugang zu internationalen Energiemärkten unter marktüblichen sowie diskriminierungsfreien Bedingungen erleichtern und allgemein einen offenen und wettbewerblichen Markt entwickeln sollen, insbesondere im Interesse einer langfristigen Kooperation im Energiebereich.
©Pixabay

Grundlage für die Entscheidung des EP war ein Vorschlag der Europäischen Kommission, in dem ein Austritt schon im vergangenen Jahr empfohlen wurde. Die EU-Länder hatten sich Anfang März 2024 auf den gemeinsamen Austritt verständigt. Die EU-Länder müssen ihn nach der Entscheidung des EP nun noch final bestätigen.

Verschiedene Umweltgruppen begrüßten die Zustimmung zum Ausstieg durch das EP.

Die Bundesregierung hatte den Austritt Deutschlands aus dem Vertrag bereits Ende 2022 beschlossen und im Dezember 2023 vollzogen. (MF)

Mehr Informationen zum ECT unter: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/the-energy-charter-treaty-and-protocol.html

Teilen

Zurück