Im Rahmen der Reform werden 90 Prozent der Importeure von den CBAM-Vorschriften ausgenommen. Es wurde ein neuer De-minimis-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr eingeführt, mit dem Einfuhren geringerer Mengen von der Regulierung befreit werden. Dennoch unterliegen auch mit der neuen Regelung 99 Prozent der CO2-Emissionen aus Importen der Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel weiterhin dem CBAM-Mechanismus, sodass die Umweltziele der EU gewahrt bleiben.
Auch für die Importeure, die weiterhin unter die CBAM-Regelungen fallen, wurden die Verfahren in Bezug auf Genehmigungen, Emissionsberechnung, Kontrollvorschriften sowie finanzielle Haftung vereinfacht. Zudem wurden die Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch verschärft, um Umgehungen effektiv zu verhindern.
Die Abstimmung erfolgte mit 617 Ja-Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen. Der Beschluss bedarf noch der formellen Zustimmung des Rates der Europäischen Union und tritt drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hier ist der vollständige Beschluss zu finden. (HB)