Am 29. April 2021 hat das Europäische Parlament (EP) seine Verhandlungsposition zum sogenannten „Digitalen Grünen Zertifikat“ beschlossen. Damit können jetzt die Verhandlungen mit dem Rat zu diesem Vorschlag beginnen. Der Rat hatte seinen Standpunkt am 14. April 2021 festgelegt. Das Zertifikat soll wahlweise bescheinigen, dass eine Person gegen das Corona-Virus geimpft wurde, einen negativen Test vorweisen kann oder aber von einer COVID-19 Infektion wieder genesen ist.
Neben einer Umbenennung in „COVID-19-Zertifikat der EU“ und der Festlegung der Geltungsdauer für maximal 12 Monate legen die Abgeordneten Wert darauf, dass das Zertifikat kein Reisedokument ist und keinerlei Auswirkungen auf die Freizügigkeit hat. Letzteres war bereits für den Rat ein wichtiger Punkt; hiermit soll der Grundsatz der Nichtdiskriminierung insbesondere gegenüber nicht geimpften Personen hervorgehoben werden.
Das EP fordert auch, dass Inhaber des Zertifikats von zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolierung oder Tests ausgenommen werden sollen. Um eine Benachteiligung nicht geimpfter Personen zu vermeiden, sollen COVID-19-Tests zudem in allen Mitgliedstaaten allgemein, zeitnah und kostenlos zugänglich sein.
Die Verpflichtung, die Impfbescheinigungen anderer Mitgliedstaaten zu akzeptieren soll dann bestehen, wenn die Zertifikatsinhaber mit einem Impfstoff geimpft wurden, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) für die Verwendung in der EU zugelassen ist. Ob sie Impfzertifikate auch dann akzeptieren, wenn Impfungen mit Vakzinen durchgeführt wurden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet sind, sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können.
Wichtig ist dem Parlament, dass das EU-Zertifikat mit jeglichen nationalen Initiativen vereinbar ist. Die Speicherung der im Zertifikat enthaltenen personenbezogenen Daten durch einen Ziel-Mitgliedstaat soll nach Willen der Abgeordneten untersagt sein, eine zentrale Datenbank auf EU-Ebene nicht eingerichtet werden.
Die rheinland-pfälzische Europa-Abgeordnete Jutta Paulus (GRÜNE) äußerte sich nach der Abstimmung zwar zufrieden damit, dass gemeinsame Kriterien zur Anerkennung von Tests und Impfungen die Reisefreiheit erleichtern sollen, betonte aber auch, dass die Zertifikate ausnahmslos auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen sollen: „Die fragliche Annahme, dass eine Person 10 Tage nach dem ersten positiven Testergebnis immun ist, erzeugt ein falsches Sicherheitsgefühl“. Abstands- und Hygieneregeln blieben bis auf Weiteres die wichtigsten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, so Paulus weiter. Erneut kritisierte sie die Befassung des Parlaments in dieser Frage im Eilverfahren: „Es ist bedauerlich, dass wirtschaftliche Erwägungen, wie in diesem Fall, eine Befassung im Eilverfahren nach sich ziehen, während eine gemeinsame europäische Niedriginzidenz-Strategie nicht einmal auf die Tagesordnung kommt.“ Paulus hatte im März 2021 gegen die Durchführung eines Eilverfahrens mit verkürzten Debatten und Entscheidungsdauer gestimmt.
Am 28. April 2021 wurde über zwei Verordnungsvorschläge abgestimmt: Die Regelung für EU-Bürger und die für Angehörige von Drittstaaten. Die Kommission hatte beide Vorschläge im März vorgelegt. Ziel ist es, noch vor der Urlaubssaison im Sommer eine Einigung zu erzielen. Auch die technischen Arbeiten zur Umsetzung sind in den vergangenen Wochen vorangeschritten. Am 22. April hatten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten auf die technischen Spezifikationen geeinigt. (MK)