| Korruptionsbekämpfung

Europäisches Parlament bezieht Stellung zu Ethikstandards für EU-Institutionen

Am 12. Juli 2023 hat das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) vom 8. Juni 2023 über die Einführung von Ethikstandards gefasst. Hintergrund für diesen Vorschlag bildet u.a. der Katargate-Korruptionsskandal, der das EP seit Dezember 2022 beschäftigt und zur Aufdeckung von parlamentarischen Fehlverhaltens geführt hat.
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Durch das nunmehr vorgeschlagene Gremium sollen gemeinsame, verständliche und transparente Standards für ein ethisches Verhalten der Mitglieder aller EU-Organe gesetzt und gewährleistet werden. Um künftig kriminellen Machenschaften, Korruption und Missbrauch vorzubeugen, sollen dem neuen Gremium drei Hauptaufgaben zuteilwerden:

  1. Etablierung gemeinsamer Mindeststandards für die Mitglieder der teilnehmenden EU-Institutionen, wobei es jedem Organ freisteht, weitergehende Vorschriften zu erlassen
     
  2. Meinungsaustausch über die jeweilig geltenden Vorschriften, um von den Erfahrungen der anderen zu lernen und zu profitieren („best practices“)
     
  3. Förderung einer gemeinsamen Ethik-Kultur, die von Respekt vor den europäischen Vorschriften unter dem Leitprinzip der Transparenz geprägt ist.

In seiner Entschließung führt das EP aus, dass der Vorschlag nicht ehrgeizig sei und nicht weit genug gehe. So sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, anstatt der von der KOM vorgeschlagenen fünf unabhängigen Experten (einen aus jeder EU-Institution) mindestens neun Personen mit Sachverstand in das Gremium zu berufen. Darüber hinaus solle das Gremium die Möglichkeit haben, auf eigene Initiative hin Verstöße zu untersuchen. Auch müsse dem Gremium ein Anforderungsrecht von Verwaltungsunterlagen zugutekommen. Die Parlamentarier würden es ebenfalls begrüßen, wenn das Gremium auch eigene Sanktionsvorschläge unterbreiten könnte, die sodann auch veröffentlicht werden. Auch betont das EP, dass Hinweisgeber besonders zu schützen seien. Die Abgeordneten weisen zudem darauf hin, dass derzeit die internen Regelungen des Parlaments über die Formen von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht einer Überprüfung unterliegen und auch die Verfahren im Umgang mit Verstößen gegen den eigenen parlamentarischen Verhaltenskodex gestärkt werden sollen.

Über die vorgeschlagenen Regelungen müssen nun das EP und der Rat der EU in den anstehenden Verhandlungen eine Einigung finden.

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)

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