Die finanziellen Mittel sollen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs, u.a. zur Zahlung von Gehältern, Renten, Aufrechthalten und Aufbau der Infrastruktur (bspw. Energie- und Wasserversorgung) sowie zur Bereitstellung von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen verwendet werden. Nach aktuellen Schätzungen des IWF muss die Ukraine ca. drei bis vier Mrd. EUR an monatlichen Zahlungen zur Gewährleistung alltäglicher Bedarfe aufwenden.
Die 18 Mrd. EUR werden in Form von zinsgünstigen Darlehen ausgezahlt. Die KOM wird hierzu nach verbindlicher Annahme die Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Die Auszahlungen in Tranchen sollen an Bedingungen und Reformen (bspw. zur Korruptionsbekämpfung, Justiz und Rechtsstaatlichkeit) geknüpft sein, deren Umsetzungen von der KOM überprüft werden sollen. Bei diesen Reformen soll der Weg zur EU-Mitgliedschaft bereits mitgedacht werden.
Zur endgültigen Annahme dieser Hilfsleistungen ist eine Zustimmung des Rates der EU notwendig. Diese Abstimmung wird voraussichtlich am 6. Dezember 2022 im Rahmen des Treffens der europäischen Finanzministerinnen und -minister (ECOFIN-Rat) stattfinden.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (AR)