| Verkehrspolitik

Europäisches Parlament billigt Führerscheinreform

Fahrverbote wegen übermäßigen Rasens oder Alkohols am Steuer sollen künftig EU-weit gelten, verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer werden dagegen nicht eingeführt. Das Europäische Parlament (EP) hat dazu am 21. Oktober 2025 zwei Gesetze für eine Reform der europäischen Führerscheinregeln beschlossen.
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Das EP hat damit den Kompromiss gebilligt, auf den es sich mit dem Rat der EU verständigt hatte. Wer etwa im Urlaub in Italien einen Unfall verschuldet und dort deshalb ein Fahrverbot bekommt, soll künftig in der gesamten EU nicht mehr ans Steuer dürfen. Bislang kann nur der Mitgliedstaat einen Führerschein vollständig entziehen, in dem dieser ausgestellt wurde. Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland soll es dagegen nicht geben, in Zukunft sollen die Behörden aber Informationen zu schweren Verstößen austauschen. Das soll durch die Einführung eines digitalen Führerscheins einfacher werden, den ab 2030 alle Autofahrerinnen und Autofahrer über ihr Smartphone abrufen können sollen. Wer möchte, kann aber weiter einen Karten-Ausweis beantragen.

Wer zukünftig eine Führerscheinprüfung ablegen will, muss den Reformen zufolge in allen Mitgliedstaaten eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die einzelnen Länder auf Grundlage der europäischen Regeln ebenfalls eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden.

Jutta Paulus (Grüne/DE), die rheinland-pfälzische Berichterstatterin für die Führerscheinrichtlinie, hat darauf hingewiesen, dass durch die Reform die Fahrausbildung künftig mehr Elemente zur Sicherheit von Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden enthalten werde und es für Ehrenamtliche wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte Erleichterungen beim Fahren von Einsatzfahrzeugen geben werde. Insgesamt würden die Verkehrsberufe durch die neuen Vorschriften zu Ausbildung und Anerkennung attraktiver und einfacher zugänglich. 

Weitere Informationen in der Presseerklärung des EP. (UV)

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