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Europäisches Parlament debattiert zum Konditionalitäts-Mechanismus

Am 10. März 2022 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) einer Entschließung zu, in der sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Februar 2022 hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Konditionalitäts-mechanismus begrüßten. Die Entschließung wurde mit 478 Stimmen (bei 155 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen) angenommen. Der EuGH hatte mit seinem Urteil vom 16. Februar 2022 die Klagen Ungarns und Polens gegen die Konditionalitätsverordnung abgewiesen, die Unionsrechtskonformität der Verordnung und die Kompetenz der EU zum Erlass von Rechtsakten zur Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten festgestellt.

Die Abgeordneten sehen in der Nicht-Anwendung des Konditionalitätsmechanismus durch die Europäische Kommission (KOM) eine Missachtung ihrer Pflicht als „Hüterin der Verträge“. Verstöße gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten würden von ihr nicht angemessen geahndet und stellten zudem eine Gefahr für die Bevölkerung im Mitgliedstaat selbst und für alle Staaten in der Union dar. Außerdem seien von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit auch finanziellen Interessen der EU betroffen. Der Hinweis der Abgeordneten auf die Gefährdung finanzieller Interessen der Union ist hierbei von außerordentlicher Wichtigkeit, da deren Gefährdung Voraussetzung für die Anwendung des Konditionalitätsmechanismus ist. Dabei sei auch zu verhindern, dass europäische Mittel an Personen flössen, die nicht die europäischen Werte teilten.

Die Verordnung über die Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität ist bereits am
1. Januar 2021 in Kraft getreten, wurde von der KOM bisher aber nicht angewandt. Die Kommission hatte Ungarn und Polen um Stellungnahmen gebeten, deren Antwortfrist beide Mitgliedstaaten allerdings verstreichen ließen. Bislang hält die Kommission gegenüber Polen und Ungarn Mittel aus dem NextGenerationEU-Programm zurück. Eine vom EP im Herbst 2021 eingereichte Klage vor dem EuGH wegen Untätigkeit der Kommission (mit Blick auf die Anwendbarkeit des Konditionalitätsmechanismus) wurde bislang nicht verhandelt.

Weiter gingen die Abgeordneten auch auf Versäumnisse des Rates beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit ein. Mit dem Verfahren in Art. 7 EUV bestünde ein Verfahren, dass dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit diene, vom Rat jedoch nicht wirksam angewendet werde. Aus diesem Grund appellieren die Parlamentarier an die französische Ratspräsidentschaft und die nachfolgenden Präsidentschaften, regelmäßige Anhörungen zu diesem Thema durchzuführen, wie dies bereits am 22. Februar 2022 erfolgt und für Mai 2022 geplant sei. Es sollten hierbei konkrete befristete Empfehlungen auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 EU-Vertrag an die betroffenen Mitgliedstaaten gerichtet werden.

Die Pressemitteilung finden Sie hier. Den angenommenen Text dort. (KH)

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