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Europäisches Parlament fasst Entschließung für Mindest-einkommensregelung

Das Europäische Parlament (EP) hat am 15. März 2023 einem Entschließungsantrag zum Mindesteinkommen zugestimmt (336 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen, 121 Enthaltungen).
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Die Europäische Kommission hatte zuvor am 28. September 2022 einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen vorgelegt. Der Rat hatte diese im Januar 2023 angenommen und sie wurde anschließend im Amtsblatt veröffentlicht. Der Entschließungsantrag des Parlaments zielt nun darauf ab, eine verbindliche Richtlinie auf den Weg zu bringen.

Der EU-Kommissar für soziale Angelegenheiten, Nicolas Schmit, ist zurückhaltender in Bezug auf die Wahl des Rechtsaktes einer Richtlinie, da die Zuständigkeiten weitgehend in den Mitgliedstaaten lägen. Er betonte jedoch die Relevanz, dass sich die Mitgliedstaaten und die EU weiterhin mit dem Thema Armut beschäftigen müssen.

Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten auf, die Höhe der Mindesteinkommen, regelmäßig zu überprüfen und neu anzupassen, um ein soziales Sicherheitsnetz zu schaffen, das einen Mindestlebensstandard garantiert. Bisher gibt es nur in zwei EU-Ländern ein Mindesteinkommen, das gemäß entsprechender Schwellenwerte hoch genug ist, um zu verhindern, dass die Empfänger in die Armut abrutschen. Ziel ist es, dass bis 2030 alle Mitgliedstaaten diesen Standard erreichen. Die Entschließung ist somit als ständige Aufforderung an die EU27 zu verstehen.

Die Abgeordneten betonten, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass alle Personen, die Anspruch auf diese grundlegenden Sozialleistungen haben, auch Zugang zu diesen Leistungen erhalten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, vereinfachte und verständliche Antragsverfahren für den Zugang zu Mindesteinkommensregelungen zu entwerfen, unnötige administrative Hindernisse zu beseitigen sowie Online- und Offline-Lösungen bereitzustellen. Persönliche Beratung durch einen zuständigen Sachbearbeiter, zentrale Kontaktstellen und technische Unterstützung für Antragsteller und Begünstigte sind mögliche Lösungsvorschläge. Die Abgeordneten empfehlen ferner, mögliche Begünstigte proaktiv zu ermitteln, sie über ihren Anspruch zu unterrichten und sie anschließend bei der Antragstellung sowie während des gesamten Verfahrens aktiv zu unterstützen, damit Leistungen reibungslos gewährt werden.

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. (PT)

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