| Arbeit und Soziales

Europäisches Parlament fordert strengere Regeln für algorithmisches Management am Arbeitsplatz

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 11. November 2025 einen Bericht verabschiedet, der die Europäische Kommission (KOM) zu einem Gesetzgebungsvorschlag über den Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme in der Arbeitswelt auffordert. Ziel ist ein transparenter, fairer und sicherer Umgang mit digitalen und KI-gestützten Tools, die Arbeitsabläufe, Leistungsbewertungen oder Personalentscheidungen beeinflussen.
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Die Abgeordneten unterstreichen, dass Entscheidungen über Einstellung, Vertragsverlängerungen, Vergütung oder Kündigungen nicht allein von Algorithmen getroffen werden dürfen. In sämtlichen Fällen soll eine wirksame menschliche Aufsicht gewährleistet sein. Zugleich sieht der Bericht weitreichende Transparenzrechte für Beschäftigte vor: Sie sollen die Möglichkeit erhalten, nachzuvollziehen, auf welchen Datengrundlagen automatisierte Systeme beruhen und wie algorithmisch unterstützte Entscheidungen zustande kommen. Unternehmen hätten außerdem offenzulegen, welche Daten erhoben und verarbeitet werden, wie sich digitale Systeme auf Arbeitsbedingungen auswirken und wie die menschliche Kontrolle konkret ausgestaltet ist.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Schutz der Gesundheit und Privatsphäre der Beschäftigten. Der Einsatz algorithmischer Systeme darf weder körperliche noch psychische Belastungen erhöhen. Zum Schutz sensibler Informationen spricht sich der Ausschuss für ein Verbot der Erfassung bestimmter Datenkategorien aus, darunter emotionale oder psychologische Zustände, private Kommunikation, sowie Standort- oder Aktivitätsdaten außerhalb der Arbeitszeit („Off‑Duty-Daten“). Auch Angaben zur gewerkschaftlichen Betätigung sollen besonders geschützt werden.

Der Bericht wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen. Das Plenum des EP wird im Dezember über die Initiative abstimmen. Anschließend hat die KOM drei Monate Zeit, mitzuteilen, ob sie einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen wird oder aus welchen Gründen sie diesen ablehnt.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des EP (auf Englisch) zu entnehmen. (VS)

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