Ziel der Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der EU ist, menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu sichern, die Tarifbindung in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken sowie bei Verstößen gegen die Vorschriften ein Recht auf Rechtsbehelf für Erwerbstätige, ihre Vertreter und Gewerkschaftsmitglieder einzurichten. Feste Vorgaben für die Höhe des Mindestlohns gibt es indes nicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass die nationalen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und des allgemeinen Lohnniveaus ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
In 21 der 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne, darunter die höchsten in Luxemburg, Irland und Deutschland. In den restlichen sechs Staaten, wie Österreich und Schweden, werden die Löhne durch Tarifverhandlungen festgelegt.
Eine formelle Billigung der Richtlinie durch den Rat erfolgt voraussichtlich noch im September 2022. Im Anschluss haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. (VS)