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Europäisches Parlament gibt grünes Licht für EU-Mindestlohn

Nach einer politischen Einigung mit dem Rat im Juni stimmte das Plenum des Europä-ischen Parlaments (EP) am 14. September 2022 für neue Rechtsvorschriften über angemessene Mindestlöhne in der EU. Die Abgeordneten nahmen die Vorschriften mit 505 zu 92 Stimmen bei 44 Enthaltungen an.
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Ziel der Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der EU ist, menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu sichern, die Tarifbindung in den EU-Mitgliedstaaten zu stärken sowie bei Verstößen gegen die Vorschriften ein Recht auf Rechtsbehelf für Erwerbstätige, ihre Vertreter und Gewerkschaftsmitglieder einzurichten. Feste Vorgaben für die Höhe des Mindestlohns gibt es indes nicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass die nationalen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und des allgemeinen Lohnniveaus ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

In 21 der 27 EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne, darunter die höchsten in Luxemburg, Irland und Deutschland. In den restlichen sechs Staaten, wie Österreich und Schweden, werden die Löhne durch Tarifverhandlungen festgelegt. 

Eine formelle Billigung der Richtlinie durch den Rat erfolgt voraussichtlich noch im September 2022. Im Anschluss haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. (VS)

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