In der namentlichen Abstimmung votierten 382 Abgeordnete für die Aufnahme des Trilogs mit Rat und Europäischer Kommission (KOM), 249 stimmten dagegen, 13 enthielten sich. Zustimmung kam vor allem von der Europäischen Volkspartei (EVP), unterstützt von Parteien rechts der Mitte. Vereinzelte Abgeordnete der liberalen und sozialdemokratischen Fraktionen votierten ebenfalls mit Ja.
Der Beschluss markiert einen Wendepunkt in der parlamentarischen Praxis des EP: Die EVP setzte sich politisch mit Hilfe von rechtspopulistischen Kräften durch und verabschiedete damit eine im Vergleich zu Rat und KOM unternehmensfreundlichere Position. Während die KOM Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 50 Mio. Euro Jahresumsatz unter die Berichtspflicht fassen will, setzt das EP die Schwelle deutlich höher – bei 1.750 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz. Auch im Rahmen der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) strebt das EP einen eingeschränkteren Anwendungsbereich an: Betroffen wären nur Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro.
Zudem lehnt das EP eine europäische zivilrechtliche Haftung für Verstöße sowie die Verpflichtung zur Vorlage verbindlicher Klimapläne ab. Beides war zuvor von Rat und KOM unterstützt worden. Während der EVP-Berichterstatter Jörgen Warborn den Beschluss als bedeutendste Entlastungsmaßnahme in der Geschichte der EU bezeichnete und mit jährlichen Bürokratieeinsparungen in Höhe von fünf Mrd. Euro rechnete, kritisierten die Fraktionen von Sozialdemokraten (S&D) und Grünen (Greens/EFA) den Vorgang scharf: Sie werfen der EVP vor, durch die Kooperation mit Rechtsfraktionen einen politischen Tabubruch begangen zu haben.
Die Trilogverhandlungen mit den Mitgliedstaaten, die ihre Position bereits festgelegt haben, und der KOM haben am 18. November 2025 begonnen.
Weiterführende Informationen finden sich hier. (HB)
