Aus Sicht der Parlamentarier bestehe nach wie vor die Möglichkeit einer Massenerhebung personenbezogener Daten. Diese könne auch ohne vorherige Genehmigung vorgenommen werden. Zudem bestünden keine klaren Regeln für die Datenspeicherung. Auch genüge das im Datenschutzrahmen vorgesehene „Datenschutzkontrollgericht“ nicht den Anforderungen an eine unabhängige und unparteiliche Kontrollinstanz. Neben dem Europäischen Parlament wird der neue Datenschutzrahmen auch durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) kritisiert. Der EDSA sieht Bedenken insbesondere im Hinblick auf bestimmte Rechte betroffener Personen, die Weiterübermittlung von Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerhebung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsverfahrens.
Die KOM veröffentlichte bereits am 13. Dezember 2022 einen entsprechenden Entwurf für einen Beschluss und forderte verschiedene Akteure zur Stellungnahme auf. Die KOM ist an die Stellungnahmen von EP und EDSA nicht gebunden; lediglich der EuGH kann diesen Beschluss nach Veröffentlichung für ungültig erklären.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier und die Pressemitteilung des EDSA dort. (AR)