| EU-US-Datenschutzrahmen

Europäisches Parlament lehnt EU-US-Datenschutzrahmen ab

Am 13. April 2023 haben sich die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europäischen Parlament (EP) gegen eine Angemessenheitsentscheidung der Europäische Kommission (KOM) nach Art. 45 DSG-VO zugunsten des mit den USA neu ausgehandelten EU-US-Datenschutzrahmens (Data Privacy Framework) ausgesprochen. Mit einer solchen Entscheidung würde das Datenschutzniveau zwischen den USA und der EU als im Wesentlichen gleichwertig anerkannt und so die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU erlaubt werden. Die Verhandlung zugunsten eines neuen Rahmens wurden erforderlich, nach dem der EuGH am 16. Juli 2020 das EU-US Privacy Shield-Abkommen im Schrems-II-Urteil für ungültig erklärt hatte.

Aus Sicht der Parlamentarier bestehe nach wie vor die Möglichkeit einer Massenerhebung personenbezogener Daten. Diese könne auch ohne vorherige Genehmigung vorgenommen werden. Zudem bestünden keine klaren Regeln für die Datenspeicherung. Auch genüge das im Datenschutzrahmen vorgesehene „Datenschutzkontrollgericht“ nicht den Anforderungen an eine unabhängige und unparteiliche Kontrollinstanz. Neben dem Europäischen Parlament wird der neue Datenschutzrahmen auch durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) kritisiert. Der EDSA sieht Bedenken insbesondere im Hinblick auf bestimmte Rechte betroffener Personen, die Weiterübermittlung von Daten, den Umfang der Ausnahmen, die vorübergehende Massenerhebung von Daten und die praktische Funktionsweise des Rechtsbehelfsverfahrens.

Die KOM veröffentlichte bereits am 13. Dezember 2022 einen entsprechenden Entwurf für einen Beschluss und forderte verschiedene Akteure zur Stellungnahme auf. Die KOM ist an die Stellungnahmen von EP und EDSA nicht gebunden; lediglich der EuGH kann diesen Beschluss nach Veröffentlichung für ungültig erklären.

Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier und die Pressemitteilung des EDSA dort. (AR)

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