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Europäisches Parlament lehnt Gesetz zum EU-weiten Waldmonitoring ab

Das Europäische Parlament (EP) hat den Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) für ein europäisches Gesetz zum Waldmonitoring mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Mit 370 zu 264 Stimmen forderten die Abgeordneten die KOM auf, den Entwurf zurückzuziehen. Eine Rücknahme des Vorschlags gilt als wahrscheinlich.
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Der Verordnungsvorschlag zum europäischen Waldmonitoring war 2023 von der KOM vorgelegt worden. Dieser bezweckte, die Erhebung, Auswertung und Bereitstellung von Daten über den Zustand der Wälder in der EU zu vereinheitlichen. Auf dieser Basis sollten die Mitgliedstaaten künftig besser auf grenzüberschreitende Herausforderungen wie Schädlinge, Dürreperioden, Waldbrände und die Folgen des Klimawandels reagieren können.

Die Ablehnung des Parlaments folgte den Empfehlungen der Ausschüsse für Landwirtschaft und für Umwelt, die den Entwurf bereits im September 2025 mit ähnlicher Mehrheit abgewiesen hatten. Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes – vor allem aus der Europäischen Volkspartei (EVP) und den rechtskonservativen Fraktionen – begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis auf übermäßige Bürokratie und eine drohende Kompetenzverlagerung von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene.

Die KOM hatte den Vorschlag zuvor mehrfach überarbeitet, um Bedenken der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Auch eine Initiative, den Entwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss zurückzuverweisen, fand im EP keine Mehrheit. Der Vorgang wird besonders von Umweltorganisationen kritisiert. Stimmen aus der Landwirtschaft begrüßen die Ablehnung – insbesondere, weil der tatsächliche Mehrwert der neuen Regelungen fraglich sei. (JS)

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