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Europäisches Parlament schlägt neue Regeln für die Teilnahme mobiler EU-Bürgerinnen und Bürger an Kommunalwahlen vor

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12. Januar 2023 einen Vorschlag zum lokalen Wahl-recht mit 51 Ja-Stimmen zu drei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen angenommen. Der Entwurf soll es EU-Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, erleichtern, bei Kommunalwahlen in diesem EU-Mitgliedstaat zu wählen und zu kandidieren.
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Der Berichtsentwurf ergänzt den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (AFCO) über die Rechte mobiler EU-Bürgerinnen und Bürger bei Europawahlen, welcher im Dezember 2022 angenommen wurde.

In dem Vorschlag des LIBE-Ausschusses fordern die Parlamentarierinnen und Parlamentarier:

  • Die Beseitigung von Sprachbarrieren;
  • Die Vereinfachung von sowie frühere und sorgfältigere Durchführung von Registrierungsverfahren;
  • Einen besseren Schutz von Rechten schutzbedürftiger Gruppen;
  • Die Erleichterung der Stimmabgabe durch die Einführung von Briefwahl, der vorzeitigen Stimmabgabe, der Stimmrechtsvertretung oder der elektronischen Wahl.

Des Weiteren wollen die Abgeordneten die sogenannte „Ausnahmeregelung“ abschaffen, mit der es einem EU-Mitgliedstaat gestattet wird, das aktive und passive Wahlrecht für mobile Europäerinnen und Europäer einzuschränken, falls deren Bevölkerungsanteil auf über 20Prozent der gesamten Wählerschaft in dem Mitgliedstaat ansteigt. Eine weitere Regelung, die es EU-Ländern erlaubt, Spitzenpositionen in der Kommunalverwaltung für ihre eigenen Staatsangehörigen zu reservieren, soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten ebenfalls abgeschafft werden.

In der Sitzungswoche des EP im Februar sollen die beiden Berichte dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt werden, in der Hoffnung, den Gesetzgebungsprozess rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 abschließen zu können. Denn die Änderungen müssen im besonderen Gesetzgebungsverfahren mit Einstimmigkeit im Rat der EU nach Konsultation des EP angenommen werden.

Die Pressemitteilung zu den Regeländerungen zur Teilnahme mobiler EU-Bürgerinnen und Bürger an Kommunalwahlen finden Sie hier. (HK)

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